Länder fordern: Beweislastumkehr soll Kriminellen Luxusgüter entziehen
30.01.2026, 12:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bundesratsinitiative von Sachsen und Nordrhein-Westfalen hat Erfolg
Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung fordern die Bundesländer von der Bundesregierung mehr rechtliche Möglichkeiten, kriminell erworbenes Vermögen einzuziehen. Ein gemeinsam von Sachsen und Nordrhein-Westfalen eingebrachter Entschließungsantrag wurde vom Bundesrat heute beschlossen. »Das ist ein schöner Erfolg für unsere Initiative. Wir wollen das rechtliche Instrument der Beweislastumkehr, wenn es ums Einziehen von erheblichen Vermögenswerten unklarer Herkunft geht. Wenn wir die Geldquellen der Organisierten Kriminalität trockenlegen, können wir ihr den Nährboden entziehen«, begründet Sachsens Finanzminister Christian Piwarz den Vorstoß der Bundesländer.
Luxusautos, Villen, Geld – bisher ist es in Deutschland nur schwer möglich, illegal erlangte Vermögenswerte einzuziehen. Bei der Beweislastumkehr müssten hingegen die Betreffenden beweisen, dass das Geld aus legalen Geschäften stammt.
Finanzminister Christian Piwarz: »Wenn unsere Steuerfahnder aktuell kriminelle Clan-Mitglieder überprüfen, die offiziell keinerlei Einnahmen haben, aber Sportwagen fahren und in einer Villa leben, ziehen unsere Behörden meist den Kürzeren. Denn sie müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Vermögenswerte mit Geld aus Straftaten bezahlt wurden. Mit der Regelung, die wir fordern, drehen wir den Spieß um. Wer mit schmutzigem Geld arbeitet, soll es verlieren. Das ist für mich auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den vielen ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern.«
Darüber hinaus wird der Bund vom Bundesrat aufgefordert, eine Gesetzeslücke beim Kampf gegen das Untergrund-Zahlungssystem Hawala-Banking zu schließen. Dahinter verbirgt sich ein Untergrund-Banken-System, bei dem finanzielle Transaktionen ohne physische Bewegung von Bargeld über Grenzen hinweg abgewickelt werden. Dieses System wird immer wieder zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und zu weiteren Straftaten genutzt. Gelder, die über dieses System transferiert werden, sollen leichter eingezogen werden können.