Europarat informiert sich über den Schutz nationaler Minderheiten in Sachsen
23.01.2026, 09:44 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Besuch des Beratenden Ausschusses in Dresden
Mitglieder des Beratenden Ausschusses des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten aus Albanien, Georgien und Ungarn haben sich am gestrigen Donnerstag (22. Januar 2026) in der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden mit Vertreterinnen und Vertretern des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg zu einem Gespräch über die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten getroffen.
Berichtet wurde sowohl zum sorbischen Volk als auch zu den Sinti und Roma als in Sachsen lebende nationale Minderheiten. Bei dem Besuch ging es um die Monitoring-Arbeit und anschließende Erstellung von Empfehlungen des Beratenden Ausschusses zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) ist innerhalb der Staatsverwaltung für die Angelegenheiten der Sorben zuständig und setzt die Verpflichtungen aus der Sächsischen Verfassung um.
Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch betont: Der Schutz nationaler Minderheiten ist für uns ein bedeutendes Thema und wir setzen uns nachdrücklich für Schutz, die Förderung und die Sichtbarkeit der Sorben in Sachsen ein. Sie sind ein maßgeblicher Teil unserer kulturellen Vielfalt, deren Sprache, Traditionen und kulturelles Erbe es zu bewahren gilt. Der Besuch der Mitglieder des Beratenden Ausschusses ist ein wichtiges Signal für die Bedeutung und Umsetzung des Rahmenübereinkommens«.
Seit Vorlage des letzten Berichtes zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Anfang 2024 hat das SMWK kontinuierlich Maßnahmen zur Förderung der Sorben umgesetzt.
Unter anderem wurde im vergangenen Jahr das 5. Abkommen über die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk mit dem Bund und dem Land Brandenburg verhandelt. Die Errichtung des «Sorbischen Wissensforums am Lauenareal” in Bautzen wird fortgeführt. Weiterhin regt die Imagekampagne des SMWK »Sorbisch? Na klar!« seit 2020 erfolgreich zum Gebrauch der sorbischen Sprache an. Durch die Kampagne werden die sorbische Sprache und Kultur bekanntgemacht und die Akzeptanz erhöht.
Der Freistaat Sachsen und hier das zuständige SMWK führen die bewährten Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Grundlagen zum Schutz des sorbischen Volkes fort. Ein Bericht zur Lage des sorbischen Volkes wird regelmäßig einmal pro Legislaturperiode vorgelegt.
Der Maßnahmenplan sorbische Sprache der Sächsischen Staatsregierung wird fortgeschrieben. Weiterhin hat die Staatsregierung im April 2025 Franziska Brech als Beauftragte des Freistaates Sachsen für Angelegenheiten der Sorben benannt. Damit wurde die politische Funktion der Beauftragten der Staatsregierung für die Angelegenheiten der Sorben gestärkt sowie die die ressortübergreifende Arbeit abgesichert.
Hintergrund:
Der Sechste Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten wurde im Januar 2024 veröffentlicht. Das Rahmenübereinkommen ist das erste multilaterale Instrument Europas zum Schutz der Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten. Für Deutschland ist das Rahmenübereinkommen am 1. Februar 1998 in Kraft getreten. Die in Deutschland durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gesetzlich anerkannten nationalen Minderheiten sind die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk.
Der Beratende Ausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das das Ministerkomitee des Europarats bei der Bewertung der Angemessenheit der von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der darin festgelegten Grundsätze unterstützt. Die Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses haben Empfehlungscharakter und geben keine tiefergehenden Hinweise wie diese Empfehlungen konkret umzusetzen sind. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses verabschiedet das Ministerkomitee eine Entschließung mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen in Bezug auf den betreffenden Staat.
Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarates und besteht aus den Außenministern jedes Mitgliedsstaates oder ihren ständigen diplomatischen Vertretern in Straßburg. Das Ministerkomitee legt die Politik des Europarates fest und genehmigt den Haushalt und das Tätigkeitsprogramm der Organisation.