Kabinett beschließt novellierte Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
13.01.2026, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das sächsische Kabinett hat heute Änderungen am Förderprogramm Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2026) beschlossen. Damit unterstützt der Freistaat den Übergang hin zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen. Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die zu einer besseren Kreislaufführung von Stoffströmen, zur Einsparung von Primärressourcen, zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Netzwerkbildung beitragen.
Neu sind die Fördermöglichkeiten für die Strategischen Technologien für Europa (STEP) sowie die Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten. Zum Beispiel sind nun die Stärkung der Gewinnung kritischer Rohstoffe, Technologien zur Verarbeitung oder zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, von Batterien, Separationsverfahren und Biotechnologien besser förderfähig. Produktive Investitionen von Großunternehmen sind erstmals in der gesamten Übergangsregion förderfähig.
Die maximale Förderhöhe wurde von bisher 2,3 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro angehoben. Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe sogar 10 Millionen Euro. Die Fördersätze können je nach Fördergegenstand, Region, Begünstigten und Beihilfenorm bis zu 90 Prozent betragen.
Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter: »Mit der Anpassung der Förderrichtlinie können wir die nachhaltige Nutzung kritischer Rohstoffe und ressourceneffizienter Technologien intensiver unterstützen und stärken damit den Wandel hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Wer Ressourcen schont und Wertstoffe intelligent im Kreislauf hält, schützt nicht nur Umwelt und Klima, sondern sichert zugleich Arbeitsplätze und Zukunftschancen in Sachsen.«
Adressaten für alle Förderprojekte sind Unternehmen jeder Größe, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (zum Beispiel Abfallzweckverbände) sowie Kommunen und weitere Institutionen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die SAB steht für Beratungen gern zur Verfügung.
Die Erweiterung der Förderung wurde durch die STEP-Verordnung (EU) 2024/795 ermöglicht. Diese Verordnung erlaubt u. a. einen flexibleren und gebündelten Einsatz bestehender EU-Fördermittel, um die technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Bis einschließlich 2027 stehen für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft ca. 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) und sächsischen Landesmitteln finanziert.