Tierseuchen: Behörden dauerhaft gefordert
13.01.2026, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Köpping: »Tierseuchen stellen uns vor zunehmende Herausforderungen«
Die Bekämpfung von Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest (ASP), die Geflügelpest und andere fordert Sachsens Veterinärbehörden dauerhaft. Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die Tierseuchenbekämpfung fordert alle Beteiligten seit vielen Jahren stark. Das betrifft die Veterinärbehörden, die Tierhaltenden, die Landwirtschaft, die Jägerschaft und viele andere. Darüber habe ich heute das Kabinett informiert. Die Belastung ist groß. Gleichzeitig sehen wir, dass unsere Maßnahmen wirken. Gemeinsam und in guter Zusammenarbeit ist es uns gelungen, die Afrikanische Schweinepest zurückzudrängen. Das ist für uns ein wichtiger Erfolg. Der Freistaat setzt dafür erhebliche finanzielle Mittel ein.«
So wurden allein für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bisher rund 60 Millionen Euro aufgewendet. Der Großteil wurde für den Bau von 830 Kilometer Festzaun aufgebracht, der die Beweglichkeit des Schwarzwilds einschränken soll. Mit der Aufhebung der ASP-Sperrzonen konnten 480 Kilometer bereits wieder zurückgebaut werden. Weitere Ausgaben muss Sachsen für die Entschädigung von Tierhaltern, die Bestände durch Geflügelpestausbrüche verloren haben, aufbringen. Die Entschädigungen tragen je hälftig die Landesregierung und die Tierseuchenkasse. Die aktuelle Geflügelpestsaison die heftigste seit Beginn der Aufzeichnungen. Allein in Sachsen sind über 500.000 Nutztiere wie Hühner, Gänse, und Puten der hochansteckenden Geflügelpest zum Opfer gefallen.
»Tierseuchen stellen uns vor zunehmende Herausforderungen. Globalisierung, Klimawandel und veränderte Rahmenbedingungen erhöhen das Risiko ihrer Ausbreitung. Der Schutz der Tiergesundheit ist dabei von zentraler Bedeutung für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Gesellschaft. Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, müssen wir neue Wege in der Tierseuchenbekämpfung gehen. Dazu gehören stärkere Prävention und eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Wissenschaft und Tierhaltern. Nur so können wir Tierseuchen frühzeitig erkennen, effektiv bekämpfen, Tierleid verhindern und die Zukunft der Tierhaltung sichern. Vor diesem Hintergrund prüfen wir die Möglichkeiten der Impfung gegen die hochpathogene Aviäre Influenza als ergänzendes Instrument, um Tierbestände besser zu schützen und Ausbrüche wirksam zu begrenzen.«, betont Staatsministerin Köpping. Eine Impfung gegen die Vogelgrippe ist nach europäischem Tierseuchenrecht nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Sachsen setzt bei der Tierseuchenbekämpfung europäisches Recht um. Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest, Vogelgrippe, Maul- und Klauenseuche und Erkrankungen wie der Blauzungenkrankheit verursachen Handelsbeschränkungen und erfordern die Einrichtung von Sperrzonen, in denen strenge veterinärrechtliche Maßnahmen gelten. Um die Ausbreitung der Viren zu verhindern, müssen bei Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest, der Geflügelpest und der Maul- und Klauenseuchen die Bestände getötet und entsorgt werden. Die Tierseuchenbekämpfung schützt die Gesundheit unserer Tiere und sichert die Landwirtschaft. Sie hilft außerdem, wirtschaftliche Schäden zu verhindern und Risiken für den Menschen zu begrenzen.