Arbeitsminister Panter: »Kurzarbeitergeld schützt Arbeitsplätze, stabilisiert Einkommen und gibt Betrieben die notwendige Luft«

18.12.2025, 08:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld erneut auf zwei Jahre

Die Entscheidung der Bundesregierung, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes um ein weiteres Jahr auf zwei Jahre zu verlängern, ist ein wichtiges Signal für Beschäftigte und Unternehmen – auch in Sachsen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter: »Gerade angesichts anhaltender konjunktureller Unsicherheiten und struktureller Umbrüche auch im Freistaat Sachsen bietet die beschlossene Verordnung Planungssicherheit und stärkt einen bewährten Schutzmechanismus des Arbeitsmarktes. Kurzarbeitergeld ist ein zentrales Instrument des Staates um Arbeitnehmern und Unternehmen in Krisenzeiten zu helfen: Es schützt Arbeitsplätze, stabilisiert Einkommen und gibt Betrieben die notwendige Luft, um in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten – in denen wir aktuell sind - zu überstehen und sich neu aufzustellen, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Diese Zeit zum Überbrücken wird ihnen nun weiter eingeräumt.«

Besonders für die sächsische Industrie, das verarbeitende Gewerbe und viele mittelständische Betriebe bleibt Kurzarbeit damit eine verlässliche Alternative zum Personalabbau. Die Verlängerung verhindert, dass Unternehmen mit längerer Kurzarbeitsdauer zum Jahreswechsel unter zusätzlichen Druck geraten. »Mit der beschlossenen Fortführung sichern wir Fachkräfte, halten Know-how im Betrieb und schaffen Zeit für Qualifizierung – gerade mit Blick auf Digitalisierung, Transformation und Künstliche Intelligenz«, so Minister Panter weiter.

Hintergrund:

Aktuell beträgt die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld 24 Monate. Die geltende Regelung läuft jedoch zum Jahresende aus. Mit der nun im Bundeskabinett beschlossenen Verordnung hält die Bundesregierung an der Verlängerung fest. Betriebe mit einer Bezugsdauer von derzeit zwölf Monaten und mehr, können damit Kurzarbeit über den 31. Dezember 2025 hinaus fortführen.


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