Radonmesspflicht in Sachsen: Arbeitgeber aufgepasst!
07.11.2025, 10:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Maßnahmen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen werden gefördert
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) weist zum heutigen 11. Europäischen Radontag auf die Messpflicht von Arbeitgebern in den sächsischen Radonvorsorgegebieten hin.
Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen. Deshalb wurde Ende 2020 etwa ein Viertel der sächsischen Gemeinden als Radonvorsorgebiet ausgewiesen. In diesen Vorsorgegebieten besteht eine Radonmesspflicht an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss- oder Kellerräumen. Sollten die Messungen zeigen, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschritten wird, müssen die Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Werte zu senken.
Der Freistaat unterstützt investive Vorhaben zur dauerhaften Senkung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen über die Förderrichtlinie »Stadtgrün, Lärm, Radon« mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Landesmitteln. Mit Antragstellung muss eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Becquerel pro Kubikmeter Luft nachgewiesen werden. Zudem sind eine fachlich qualifizierte Planung und Umsetzung des Vorhabens sicherzustellen.
Seit 15. September 2025 können nach einer Erweiterung der Förderrichtlinie nun auch Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Kammern einen Antrag auf Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon stellen. Bereits antragsberechtigt waren bisher kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bewilligte Maßnahmen werden mit bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert, für kleine und mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz bei bis zu 65 Prozent.
Die Radonberatungsstelle der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) bietet seit vielen Jahren ein kostenloses Beratungsangebot zum Thema »Radon in Häusern« an. Informiert wird unter anderem über die Vorgehensweise bei der Radonmessung in Gebäuden, die Risiken erhöhter Radonkonzentrationen und die Möglichkeiten zur Minimierung der Radonkonzentration. Die Beratungsstelle bietet außerdem zahlreiche kostenfreie Messprogramme an.
Hintergrund:
Radon ist ein radioaktives Gas, das natürlicherweise im Boden und in Gestein vorkommt. Es ist geruchlos, farblos und geschmacksneutral und kann aus dem Untergrund in Gebäude eindringen. Beim Einatmen kann Radon in die Lunge gelangen und das Gewebe schädigen. Daraus kann Lungenkrebs entstehen. Nach dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.