Gewalthilfegesetz: Regionale Planungskonferenzen erfolgreich abgeschlossen

30.09.2025, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gleichstellungsministerin Köpping: »Ziel ist bedarfsgerechtes und effizientes System der Gewalthilfe in Sachsen«

Heute fand nach Leipzig und Chemnitz die letzte regionale Planungskonferenz zur Umsetzung des Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (=Gewalthilfegesetz) auf Landesebene in Dresden statt. In diesen Planungskonferenzen wurden die im Feld tätigen Akteurinnen und Akteure aktiv an der Erarbeitung einer Entwicklungsplanung zum Gewaltschutz beteiligt. Dem vorangegangen war das Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene am 28. Februar dieses Jahres, einem wichtigen Meilenstein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Bei der Planungskonferenz diskutierten rund 50 Vertreterinnen und Vertreter von Schutzeinrichtungen, Beratungsstellen, Kommunen und Verbänden, wie von Gewalt betroffene Frauen in der Region Ostsachsen am besten geschützt und unterstützt werden können. Wo braucht es welche Strukturen und wie müssen diese qualifiziert werden? Wie können sich Projekte besser vernetzen, um den Betroffenen möglichst gut zu helfen? Aber auch, wo sind Fehlstellen im System und welche Bedarfe benötigen mehr Aufmerksamkeit? Die Ergebnisse, wie beispielsweise die Einigung auf einheitliche Kriterien zur Feststellung einer gegenwärtigen Gewaltgefährdung oder die bessere Zusammenarbeit mit der Polizei sowie kommunalen Beratungsangeboten, werden nun in die weitere Planung einfließen.

Staatsministerin Petra Köpping: »Das neue Gewalthilfesetz bestärkt uns in unserer Arbeit auf dem Weg hin zu mehr Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Und gleichzeitig ist es eine große Herausforderung, diesen Rechtsanspruch auf Landesebene umzusetzen. Unser Ziel ist ein bedarfsgerechtes und effizientes System der Gewalthilfe in Sachsen. Mir liegt dieses Thema sehr am Herzen – umso mehr freue ich mich, wenn hier die Fachleute aus der Praxis und aus den Kommunen zusammen mit meinem Ministerium an der erforderlichen Entwicklungsplanung arbeiten. Nur gemeinsam kann eine nachhaltige und fundierte Planung, die den spezifischen Bedarfen gerecht wird, erreicht werden. Die Expertise des Fachpersonals ist dabei eine wichtige Stimme im Planungsprozess.«

Die jetzt zu erstellende Entwicklungsplanung ist die Voraussetzung, um finanzielle Bundeshilfen ab 2027 zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Hilfesystems zu erhalten. Damit soll der im Gewalthilfegesetz verankerte individuelle Rechtsanspruch Betroffener auf Schutz und Beratung ab 2032 sichergestellt werden. Es müssen daher ausreichende Strukturen von Schutzeinrichtungen, wie z. B. Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen zu häuslicher oder sexualisierter Gewalt aufgebaut werden.

Parallel hierzu wird das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz erarbeitet, dessen Eckpunkte ebenfalls auf den Planungskonferenzen vorgestellt wurden.

Hintergrundinformation:
Am 28. Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz (GewHG) nach Beschluss in Bundestag und Bundesrat in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen geschaffen. Um das dafür notwendige Hilfesystem zu etablieren, werden die Bundesländer durch den Bund in den nächsten Jahren beim erforderlichen Ausbau der Schutz- und Beratungskapazitäten unterstützt. Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel ist jedoch die Erstellung einer umfassenden Ausgangsanalyse, Entwicklungs- sowie Finanzierungsplanung.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird den Rahmen der notwendigen Entwicklung eines Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten sowie weiterer Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung nach dem Gewalthilfegesetz gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren sowie den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erarbeiten.

Hierzu werden insgesamt vier Planungskonferenzen in den Regionen West-, Mittel- und Ostsachsen sowie eine Planungskonferenz speziell für die die kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie die landesweiten Einrichtungen durchgeführt. In den Planungskonferenzen hat das Sozialministerium auch die bis dahin vorliegende Ausgangsanalyse, die Bedarfsplanung und die geplanten Inhalte des Landesausführungsgesetzes vorgestellt. Insgesamt brachten sich in den bisherigen drei Planungskonferenzen, die im September 2025 stattfanden, 126 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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