»Kultur darf nicht rausfallen!« – Kulturministerkonferenz fordert Aufnahme in Sondervermögen
11.09.2025, 16:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz, Barbara Klepsch, hat sich mit Nachdruck dafür ausgesprochen, den Kulturbereich in das geplante Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes aufzunehmen. In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD warnt sie davor, die Kultur in der Liste förderfähiger Investitionsfelder nicht zu berücksichtigen und mahnt die gesamtgesellschaftliche Bedeutung kultureller Infrastruktur an.
»Kultur ist keine freiwillige Kür, sondern Teil unserer Grundversorgung. Wer sie aus dem Sondervermögen ausschließt, sendet ein fatales Signal: Ohne Kultur gibt es keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt und keine gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land. Kultur gehört daher gleichrangig neben Bildung, Wissenschaft und Betreuung in die Liste der förderfähigen Zukunftsfelder«, betont Kulturministerin Barbara Klepsch.
Die Präsidentin fordert daher, den Bereich »Kultur« unter Ziffer 5 des § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zusätzlich nach dem Bereich »Bildung« aufzunehmen. Die Passage solle künftig lauten: »5. Bildungs-, Kultur-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur.« Klepsch verweist auf den erheblichen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf in der kulturellen Infrastruktur und hebt die gesamtgesellschaftliche Bedeutung hervor: »Investitionen in Kultur sind Zukunftsinvestitionen – sie zahlen sich doppelt aus, für Gesellschaft und Wirtschaft Kultur ist nicht nur das Bindeglied unserer Gesellschaft. Kultur ist auch seit vielen Jahren ein Reiseanlass – mit den Investitionen aus dem Sondervermögen wird also auch der Tourismus als Wirtschaftsfaktor unterstützt.«
Hintergrund:
Das Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« soll laut Bundesregierung gezielt Investitionen in zentrale Zukunftsfelder ermöglichen – darunter Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und Wissenschaft. In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf wurde der Bereich Kultur jedoch nicht in die Liste der förderfähigen Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen. Die Kulturministerkonferenz sieht darin ein falsches Signal und warnt davor, die kulturelle Infrastruktur als nachrangig zu behandeln. Investitionen in Theater, Museen, Bibliotheken und andere Kultureinrichtungen sind entscheidend für gesellschaftlichen Zusammenhalt und regionale Entwicklung.