Tierschutz genießt auch weiterhin hohen Stellenwert in Sachsen
19.08.2025, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping im Austausch mit Tierschutzvereinen
Staatsministerin Petra Köpping hat sich mit Vertretern sächsischer Tierschutzvereine und der Tierschutzorganisation »Vier Pfoten« über die aktuelle Situation im Bereich Tierschutz ausgetauscht. Mit dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 konnte die Befürchtung einer nicht auskömmlichen Förderung für die zwei Jahre bereits ausgeräumt werden.
Im Doppelhaushalt 2025/26 wurden die Mittel der Förderrichtlinie Tierschutz sowohl für Investitionen als auch im Bereich der Sachkosten signifikant von 1,3 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/24 auf nun 2,0 Millionen Euro erhöht.
Staatsministerin Petra Köpping: »Ich danke allen im Tierschutz engagierten Personen. Sie leisten eine enorm wichtige Arbeit und wir sind bestrebt, sie bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ich setze mich dafür ein, dass die Tierschutzvereine handlungsfähig sind und die Breite der Tierheimlandschaft in Sachsen erhalten bleibt. Daher bin ich dem Landtag sehr dankbar, dass die finanziellen Mittel im aktuellen Doppelhaushalt noch einmal deutlich aufgestockt werden konnten. Damit die erhöhten Mittel für Personal- und Betriebskosten ausgereicht werden können, ist eine förmliche Anpassung der Förderrichtlinie notwendig. Das Sozialministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Dies habe ich im heutigen Gespräch mit den Tierschutzvereinen erläutert.«
Der Freistaat Sachsen fördert die Tierschutzvereine seit 2001, damit die Tiere in Sachsen, die gefunden wurden oder aus vernachlässigten Haltungen fortgenommen werden müssen, pfleglich untergebracht werden können.
Weitere Informationen:
Die Förderrichtlinie Tierschutz unterstützt die Arbeit der Tierschutzvereine in vielfältiger Hinsicht. Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz im Freistaat Sachsen, die insgesamt über 50 Tierheime betreiben. Zum einen werden Investitionen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen gefördert, die essentiell für den Betrieb eines Tierheimes sind. Zu diesen investiven Maßnahmen gehören unter anderem die Förderung von Bauvorhaben in Tierheimen, wie der Bau von Zwingern und Umzäunungen, genauso wie die Instandhaltung der Bausubstanzen der Tierheime, beispielsweise durch die Erneuerung von Dächern. Zum anderen werden Maßnahmen zum Betrieb eines Tierheims selbst, wie anfallende Sachausgaben und Personalausgaben staatlich gefördert. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderrichtlinie Tierschutz ist im Bereich der Sachkosten die Kastration und das Chippen von herrenlosen Katzen sowie die Ausgaben für Futtermittel und Tierbedarfsgegenstände