Förderaufruf Zukunftsfähige Energieversorgung startet – 85 Millionen Euro für die Wärmewende in Sachsen
07.08.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das sächsische Energieministerium (SMWA) hat dazu aufgerufen, Anträge für die Förderung von Vorhaben zur Fernwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zu stellen. Die treibhausgasneutrale Fernwärmeversorgung gilt als ein zentraler Baustein der Energiewende. Sie ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze in Sachsen eine wesentliche Grundlage für den sozialverträglichen Kohleausstieg bis 2038. Der Aufruf erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima/2023.
»Mit einem Budget von rund 85 Millionen Euro aus dem JTF (Just Transition Fund) und sächsischen Landesmitteln unterstützen wir über den Aufruf die Wärmewende, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe in Sachsen zu reduzieren«, so Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter. »Es ist unser Ziel, die Energiekosten für die Verbraucher zu senken und so die Akzeptanz der Energiewende zu fördern.«
Gesucht werden deswegen Vorhaben zur Erzeugung von Fernwärme oder -kälte, die einen schnellen und möglichst kostengünstigen Einstieg in die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien bieten. Damit wird die Förderung für viele Technologien und Wärmequellen geöffnet. Zusammen mit saisonalen Speichern entsteht daraus ein flexibles und zukunftsfähiges System zur Versorgung der Städte und Gemeinden.
Derzeit werden in Deutschland nur 20 Prozent der Fernwärme aus erneuerbaren Energien hergestellt. Gerade in den Braunkohlegebieten gibt es großen Nachholbedarf, da die Wärmeerzeugung hier ein Nebenprodukt der Stromerzeugung ist. Die Fördermittel dafür stammen u. a. aus dem EU-Fonds für einen gerechten Übergang (JTF). Dieser wurde in der aktuellen EU-Förderperiode 2021-2027 eingerichtet, um die Regionen, die in besonderer Weise vom Strukturwandel infolge des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen. Sachsen erhält aus dem JTF rund 645 Millionen Euro.
Der Aufruf umfasst ebenso die Stromversorgung, die zur treibhausgasneutralen Herstellung der Fernwärme notwendig ist. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Genossenschaften und Vereine mit Sitz oder einer Betriebsstätte in den Fördergebieten. Zu den geförderten Regionen gehören das Mitteldeutsche Revier mit den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Leipzig, das Lausitzer Revier mit den Landkreisen Görlitz und Bautzen und die Stadt Chemnitz.
Der Aufruf mit detaillierten Angaben zum Inhalt der Förderung und zum Ablauf des Verfahrens ist auf der Internetseite der Antrags- und Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter www.sab.sachsen.de - Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 abrufbar. Die Antragstellung ist vom 7. August bis zum 7. November 2025 über das Online-Formular bei der SAB möglich.