Vereinfachtes Förderverfahren für die Verbundausbildung startet am 13. August
30.07.2025, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister Panter: »Direkte Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen«
Viele kleine und mittlere oder stark spezialisierte Betriebe in Sachsen wollen ausbilden, können aber häufig nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte selbst vermitteln. Hier hilft die Verbundausbildung, die bereits seit vielen Jahren vom Freistaat gefördert wird. Im Doppelhaushalt sind dafür rund neun Millionen Euro eingeplant. Die Verbundausbildung ist ein erfolgreiches Konzept, das Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Auszubildende miteinander verbindet, um eine qualitativ hochwertige und praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen. Von der Förderung profitieren im Durchschnitt 800 Ausbildungsbetriebe im Freistaat und rund 2.000 Auszubildende pro Jahr in Sachsen.
Ab dem Ausbildungsjahr 2025/2026 kann das komplette Zuwendungsverfahren vollständig digital umgesetzt werden. Das aktualisierte Förderportal geht am 13. August 2025 an den Start. Ab diesem Zeitpunkt sind Antragsstellungen über das neue digitale Verfahren möglich.
»Mit unserer Förderung der Verbundausbildung unterstützen wir das duale System in Sachsen und verringern vor allem für kleine und Kleinstbetriebe die Kosten der Ausbildung«, so Wirtschaftsminister Dirk Panter. »Damit können die Qualität der Ausbildung gesichert und künftige Fachkräfte ausgebildet werden. Um die Förderung noch attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten, vereinfachen wir das bisherige Förderverfahren deutlich. Durch die Digitalisierung und Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens wird die Verbundausbildung noch attraktiver und effizienter. Es bringt direkte Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen.«
Das digitale Förderverfahren reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen, die Bearbeitungszeiten verkürzen sich und die Transparenz im Förderprozess erhöht sich. Mit der Einführung des digitalen Verfahrens können Antragsteller, Bewilligungsstellen und weitere Beteiligte künftig alle Schritte – von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zur Abrechnung – bequem online durchführen. Der Antragsteller muss sich zukünftig nur noch auf dem Förderportal »bewegen«, statt z.B. umfangreiche Antragsunterlagen auszudrucken, in Papier vorzuhalten und an SAB und Kammern weiterzuleiten. Die Digitalisierung und Vereinfachung schließt die Verwendungsnachweisführung mit ein. Damit ist die Umstellung auf das digitale Verfahren ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen, zukunftsorientierten Ausbildungspolitik.
Die Förderung wird durch die Sächsische Aufbaubank über das Förderportal Sachsen umgesetzt. Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Verfahren. Fragen der Unternehmen zum neuen digitalen Zuwendungsverfahren oder weitere Informationen beantwortet die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.
Hintergrundinformation:
Sachsen investiert seit über 25 Jahren in die Verbundausbildung. Die Förderung der Verbundausbildung wird seit dem 01.07.2022 über die Landesrichtlinie Berufliche Bildung vom 28.02.2022 geregelt. Gegenstand der Förderung ist die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund, das heißt, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu den eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden. Die Zuwendung wird für die Ausbildungsausgaben des entsendenden Ausbildungsbetriebes im Rahmen einer Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt 30 Euro je Teilnehmertag beim Verbundpartner.