Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch kritisiert die Entwürfe zum EU-Haushalt
16.07.2025, 18:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die EU-Kommission veröffentlichte am Mittwoch (16.07.) ihre Entwürfe für den Mittelfristigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034. Die bisherige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in zwei Säulen und das damit verbundene, eigenständige Agrarbudget werden nach den Vorstellungen aus Brüssel nicht mehr in vergleichbarer Form fortgesetzt. Im Zuge dieser grundlegenden Änderung des EU-Haushaltes kommt es zu Kürzungen im Agrarsektor, obwohl sich der Gesamt-Etat der EU deutlich erhöht. Zudem soll die weitere Unterstützung der Landwirtschaft der Prioritätensetzung der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen sein.
Staatsminister von Breitenbuch äußert sich in einer ersten Bewertung kritisch: »Diese Reformbestrebungen in Brüssel dürfen kein Mühlstein um den Hals unserer Landwirtschaft und der ländlichen Räume werden. Die EU agiert hochgradig widersprüchlich: Beschwört sie noch im Februar eine Aufbruchstimmung in ihrer ›Vision für Landwirtschaft und Ernährung‹, stellt sie schon wenige Monate später das dafür nötige Fundament grundlegend in Frage. Die aktuellen Reformbestrebungen können keinesfalls die Antworten auf die drängenden Fragen der Ernährungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sein. Ganz im Gegenteil stelle ich die Frage: Wie soll ein gemeinsamer Binnenmarkt funktionieren, wenn künftig jeder Mitgliedstaat seine eigenen Spielregeln macht? Die EU öffnet damit der Ungleichheit im Wettbewerb Tür und Tor.«
Nach den vorgelegten Plänen der EU treten noch weitere Mechanismen hinzu. So soll die Förderung für Landwirtschaftsbetriebe EU-weit bei 100.000 Euro je Betrieb gekappt werden. Weiterhin soll ab einem Betrag von 20.000 Euro die Förderung je Hektar abnehmen (Degression). »Ostdeutschland und seine historisch gewachsenen Betriebsstrukturen werden mit dieser Kappung und Degression zusätzlich systematisch benachteiligt. Das ist keinesfalls zu akzeptieren und wird in der Folge nicht nur Auswirkungen auf Flächen, sondern auch auf die Tierhaltung haben. Ziel muss eine auskömmliche Agrarförderung ungeachtet der Betriebsgröße sein. Ein Hektar ist ein Hektar – egal wo er liegt und von wem er bewirtschaftet wird«, fasst Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch die Auswirkungen für sächsische Betriebe zusammen. Gemeinsam mit den Ressortchefinnen und -chefs der Länder wird der Staatsminister auf Basis der jüngsten Beschlüsse aus der Agrarministerkonferenz den Bund zum dringenden Handeln gegenüber Brüssel auffordern und dabei die Besonderheiten der ostdeutschen Agrarstruktur wiederholt und deutlich unterstreichen. Es bedarf einer auskömmlichen Agrarförderung, die alle Betriebe im Blick hat.
Hintergrund:
In Sachsen wird eine Landwirtschaftsfläche von etwa 895.000 Hektar bewirtschaftet. Pro Jahr fließen derzeit circa 200 Millionen Euro Direktzahlungen an die sächsischen Betriebe. Betrachtet man die jetzige Einkommensgrundstützung (2024: 158 EUR/ha Landwirtschaftsfläche), wären nach ersten Schätzungen von den Kürzungsplänen der EU-Kommission (Degression der Zahlungen ab 20.000 Euro/Betrieb, Kappung der Zahlungen bei 100.000 Euro) rund 1.500 Betriebe betroffen, was etwa 20 % aller Betriebe im Freistaat und gut 80 % der Landwirtschaftsfläche in Sachsen entspricht. Neben den Direktzahlungen stehen weitere 719 Millionen Euro im Zeitraum 2023 bis 2027 für die Landnutzer und für die Entwicklung ländlicher Räume Sachsens in der sogenannten 2. Säule der GAP bereit. Der Anteil der durch die EU bereitgestellten Fördermittel beträgt hierbei rund 569 Millionen Euro. Die Entwicklung dieser Mittel lässt sich aktuell noch nicht abschätzen und wäre nach der neuen MFR-Struktur ab 2028 Gegenstand von Bund-Länder-Verhandlungen nach Abschluss der sogenannten ›Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne‹ (NRP) zwischen der EU und den Mitgliedstaaten.