Beginn der Hauptverhandlung gegen Jian G. und Jaqi X. wegen des Verdachts Geheimdienstlicher Agententätigkeit

17.07.2025, 09:05 Uhr — Erstveröffentlichung

hier: Sitzungspolizeiliche Anordnung / Akkreditierung

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden hat zu dem oben genannten Verfahren (vgl. MI Nr. 6/2025 vom 01.07.2025) eine sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen. Die vollständige sitzungspolizeiliche Anordnung vom 16.07.2025 – einschließlich ihrer Begründung – kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts eingesehen werden. Es gelten besondere sicherheitsbedingte Vorkehrungen. Nachfolgend wird auf einzelne Anordnungen gesondert hingewiesen.

1. Akkreditierungsverfahren
a)
Medienvertreter/Journalisten können sich ausschließlich per Mail über die E-Mail Adresse: Akkreditierung@olg.justiz.sachsen.de unter dem Betreff »Jian G.« unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises und - sofern gegeben - Mitteilung des Medienorgans akkreditieren.

Jeder Medienvertreter/Journalist kann sich nur einmal akkreditieren.

Die Akkreditierungsfrist beginnt am Montag, den 21. Juli 2025 12.00 Uhr und endet am Montag, den 28. Juli 2025 um 12.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an vorgenanntes Postfach, vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

b)
Für Bildjournalisten wird eine Pool-Lösung durchgeführt.

Von den akkreditierten Fernsehvertretern werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender), bestehend aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur, mit jeweils einer Kamera für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Sendern zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).

Von den akkreditierten Medienvertretern/Journalisten werden vier Fotografen (zwei Agenturvertreter und zwei freie Fotografen bzw. Mitarbeiter eines Printmediums) für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial anderen Agenturen bzw. Printmedien zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).

Soweit bis spätestens Freitag, den 01. August 2025, 12.00 Uhr, der Pressestelle bei dem Oberlandesgericht Dresden keine verbindlichen einvernehmlichen Pool-Lösungen mitgeteilt sind, trifft die Pressesprecherin die Auswahl durch Los.

Für Ton-, Film- und Bildaufnahmen gelten zeitliche und räumliche Beschränkungen. Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sind zu wahren. Insbesondere Bildaufnahmen der Angeklagten sowie von Nebenklägern und Zeugen sind mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren, es sei denn, die Betroffenen erklären ihre Zustimmung zu einer abweichenden Vorgehensweise, soweit es sich nicht jedenfalls um relative Personen der Zeitgeschichte handelt. Die Poolführer haben vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials dieses in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsvorschrift von den Empfängern beachtet wird. Verstöße werden gemäß den Vorgaben der sitzungspolizeilichen Anordnung sanktioniert.

2. Sicherheitsanordnungen

Zugang zum Prozessgebäude

Es finden umfangreiche Sicherheitskontrollen statt. Es ist daher beabsichtigt, mit den Einlasskontrollen am ersten Verhandlungstag, dem 24. Mai 2022, 90 Minuten vor Eröffnung der Sitzung zu beginnen, um einen rechtzeitigen Zugang zu ermöglichen. An den anderen Verhandlungstagen wird das Prozessgebäude spätestens 45 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.

Besucher sollten ausreichend Zeit vor dem Sitzungsbeginn einplanen, weil die Sicherheitskontrollen zeitaufwändig sind und zu nicht unerheblichen Verzögerungen führen können.

Sicherheitskontrollen

Der durchzuführenden Einlasskontrolle haben sich alle Zuhörer einschließlich der Medienvertreter und die übrigen Verfahrensbeteiligten zu unterziehen.

Bei der Einlasskontrolle müssen sich alle Personen mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass bzw. mit einem Ausweis der Rechtsanwaltskammer ausweisen, ausländische Staatsangehörige mit einem entsprechenden gültigen Ausweispapier. Medienvertreter haben sich zusätzlich durch einen gültigen Presseausweis und ggf. durch einen Akkreditierungsnachweis zu legitimieren. Nähere Einzelheiten regelt die sitzungspolizeiliche Anordnung.

Aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung ist allen Personen das Mitführen von Waffen und Gegenständen untersagt, die geeignet sind

1. andere körperlich zu verletzen,

2. zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden,

3. die Identifizierung möglicher Störer zu vereiteln oder zu erschweren,

4. die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs durch das Zeigen oder Tragen (auch als Kleidungsbestandteil) von Symbolen oder bildlichen bzw. textlichen Darstellung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse oder durch Aussagen mit Bezügen zum Gegenstand des Verfahrens oder seinen Beteiligten zu beeinträchtigen.

Es ist nicht gestattet, Taschen und andere Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone (Handys), mobile Computer (Laptops, Tablets), Foto- und Filmapparate sowie Geräte, die der Ton- und Bildaufnahme bzw. Wiedergabe dienen, in den Sitzungssaal mitzunehmen. Ausnahmen hiervon bestehen für die Vertreter der Bundesanwaltschaft und für die Verfahrensbeteiligten. Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten dürfen ihre Mobiltelefone im ausgeschalteten Zustand und einen mobilen Computer in den Sitzungssaal mitbringen.

Im Hinblick auf die umfangreichen sitzungspolizeilichen Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal wird angeraten – auch um eine zügige Einlasskontrolle zu ermöglichen – nicht zugelassene Gegenstände (scharfe oder spitze Gegenstände: z.B. Messer, Schere, Zirkel, Nagelfeile, Werkzeuge; Glas: z.B. Getränkeflaschen, Parfüm; Dosen: z.B. Getränke, Haarspray, Feuerzeuge, pyrotechnische Erzeugnisse) einschließlich Taschen sowie Handys etc. nicht mit zum Prozessgebäude zu bringen.

Personen, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen oder sich etwa weigern, beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben oder sich abtasten zu lassen, wird der Zutritt zum Verhandlungsbereich versagt werden.

Im Sitzungssaal des Prozessgebäudes stehen für das Verfahren im Zuhörerbereich insgesamt 152 Sitzplätze zur Verfügung. Hiervon sind 25 Sitzplätze für Medienvertreter/Journalisten reserviert. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.

Es dürfen nur so viele Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind.

Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten dürfen ihre Mobiltelefone nur im ausgeschalteten Zustand mit in den Sitzungssaal bringen. Ihre Nutzung ist dort untersagt. Mobile Computer dürfen hier nur offline betrieben werden. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind mit diesen Geräten nicht erlaubt. Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets sind im Sitzungssaal nicht gestattet.


Verlauf der Medieninformation

Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang