Dresdner Doppelhaushalt: Genehmigung mit Auflagen
30.06.2025, 13:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion Sachsen gibt Haushalt der Landeshauptstadt Dresden für die Jahre 2025 und 2026 frei
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden am 31. März 2025 beschlossene Doppel-Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zum Vollzug freigegeben.
»Aufgrund finanzieller Herausforderungen, unter anderem für kommende Infrastrukturprojekte wie den Neubau der Carolabrücke, war der Haushalt der Stadt Dresden erstmals seit Jahren genehmigungspflichtig. Trotzdem steht dieser insgesamt noch auf soliden Füßen. Damit dies so bleibt, hat die Landesdirektion der Landeshauptstadt Dresden die Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes aufgegeben.« ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, die Genehmigung ein.
Die in den Jahren 2025 und 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von insgesamt 212.333.800 Euro genehmigt. Aufgrund der kritischen Haushaltslage war diese Genehmigung mit Auflagen zu versehen. Verpflichtungsermächtigungen erlauben es der Verwaltung, Zahlungsverpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Jahren beglichen werden müssen.
Der Ergebnishaushalt hat in beiden Haushaltsjahren ein Volumen von rund 2,4 bzw. 2,5 Milliarden Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2025 Ausgaben in Höhe von 255 Millionen Euro und im Folgejahr in Höhe von 360 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon entfallen allein auf Baumaßnahmen 182 Millionen Euro im Jahr 2025 und 213 Millionen Euro im Jahr 2026. Unverändert liegt der Schwerpunkt bei den Baumaßnahmen im Schulhausbau. In den kommenden Jahren wird die Stadt stärker in den Straßen- und Tiefbau investieren.
Trotz erschwerter Rahmenbedingungen kann die Landeshauptstadt Dresden in beiden Haushaltsjahren im Bereich der sogenannten laufenden Verwaltungstätigkeit Überschüsse erzielen. Diese sind jedoch nicht ausreichend, um das Investitionsprogramm im geplanten Umfang zu finanzieren. In den vergangenen Jahren konnte die Finanzierung der Investitionsvorhaben durch vorhandene Reserven gesichert werden. Diese Reserven sind mittlerweile im Wesentlichen aufgebraucht. Auch aus diesem Grund plant die Landeshauptstadt Dresden mittelfristig, zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen Investitionskredite aufzunehmen und hat dafür das bislang geltende Verschuldungsverbot insoweit angepasst.
Allerdings wird bereits im Haushaltsjahr 2026 eine Finanzierungslücke in Höhe von rund 239,4 Millionen Euro entstehen. Daher ist die Landeshauptstadt Dresden beauflagt, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und den Fehlbetrag zu vermeiden. Dazu ist insbesondere ein Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen.
In Anbetracht der latenten Haushaltsrisiken mahnt die Landesdirektion Sachsen auch für die Zukunft eine sparsame Haushaltsführung an. Zudem muss die Landeshauptstadt Dresden die grundsätzliche Frage klären, ob das Investitionsprogramm auf dem aktuellen Niveau fortgesetzt werden kann und wie es finanziert werden soll. Die beschlossene Haushaltssatzung beantwortet diese Frage bisher nicht im erforderlichen Umfang.
Genehmigt werden konnten darüber hinaus die vorgesehenen Höchstbeträge der Kassenkredite der Eigenbetriebe »Städtisches Klinikum Dresden« in Höhe von 88 Millionen Euro im Jahr 2025, bzw. 98 Millionen Euro im Jahr 2026, sowie des Eigenbetriebes »Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Dresden« in Höhe von jeweils 30 Millionen Euro in beiden Wirtschaftsjahren.