Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in Essen

27.06.2025, 13:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen setzt sich für Kommunale Gleichstellungsbeauftragte und geschlechtersensible Gesundheitsversorgung ein

Die Mitglieder der 35. GFMK trafen sich am 26. und 27. Juni in Essen, um sich zu aktuellen Fragestellungen der Gleichstellungspolitik auszutauschen.

Auf Antrag Sachsens hat die GFMK einstimmig die hohe Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten unterstrichen und sich zu Rahmenbedingungen bekannt, die unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung die uneingeschränkte Arbeit der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gewährleisten. Sie sind zentrale Akteure für Geschlechtergerechtigkeit vor Ort. Sie beraten Verwaltungen, begleiten politische Entscheidungen und setzen Projekte um, die das Leben der Bevölkerung verbessern. Insbesondere in kleineren Kommunen übernehmen Gleichstellungsbeauftragte häufig weitere Aufgaben innerhalb der Verwaltung. Im Idealfall ermöglicht diese Mehrfachbeauftragung Synergien, vielfach jedoch führt es zu Ressourcenkonflikten: Ihr gleichstellungspolitisches Wirken wird eingeschränkt und dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz des Themas Gleichstellung weiter geschwächt.

Staatsministerin Petra Köpping: »Kommunale Gleichstellungsbeauftragte spielen eine Schlüsselrolle: Durch ihre persönliche Ansprache stärken sie engagierte Frauen und fördern deren Beteiligung. Da Gleichstellung ein Querschnittsthema ist und alle politischen Ebenen betrifft, wirken sie auch auf die Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien hin, formulieren Stellungnahmen und liefern Vorschläge. Sie wirken in die Gesellschaft vor Ort und in die Verwaltung hinein. Es gilt sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben weiterhin unabhängig und wirkungsvoll wahrnehmen können. Ich freue mich daher sehr, dass die GFMK den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auf Antrag Sachsens den Rücken stärkt. Diese Unterstützung erwarten wir auch von der neuen Bundesregierung.«

Der Bund wird daher dazu aufgefordert, wirksame Strategien zur Stärkung der Handlungsfähigkeit von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll die kommunale Selbstverwaltung gewahrt werden.

Zusätzlich beschäftigten sich die Konferenz auf sächsische Initiative hin mit der geschlechtersensiblen Gesundheitsversorgung. Zusammen mit der Gesundheitsministerkonferenz bittet die GFMK die Bundesregierung, die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) um Aspekte der geschlechtersensiblen Medizin zu erweitern. Neben der ÄApprO sollen außerdem die Approbationsordnungen anderer Heilberufe hinsichtlich der ausreichenden Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte überprüft und wenn notwendig ergänzt werden.

Die geschlechtersensible Medizin beinhaltet die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in Forschung, Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten. Ziel der geschlechtersensiblen Medizin ist es, die bestmögliche Gesundheitsversorgung aller Geschlechter zu erreichen und sicherzustellen.

Im Jahr 2026 wird Sachsen den Vorsitz der GFMK übernehmen. Ein Schwerpunkt des Vorsitzjahres wird das Thema Frauen und Armut sein.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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