Bund-Länder-Beschluss schafft Grundlage für steuerliches Investitionssofortprogramm und finanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen
24.06.2025, 12:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Berlin (24. Juni 2025) - Bund und Länder haben eine umfassende Einigung über die Umsetzung eines steuerlichen Investitionssofortprogramms für die deutsche Wirtschaft sowie über flankierende Entlastungsmaßnahmen für Länder und Kommunen erzielt.
Ziel ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gezielt zu stärken und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu sichern.
Dazu erklärte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer: »Die Verständigung von Bund und Ländern ist ein entscheidender Schritt für einen wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland. Die Entlastung der Unternehmen schafft Luft für Investitionen, Innovation und Wachstum. Gerade in einer Zeit der Unsicherheit brauchen wir Vertrauen in den Standort – dafür sorgt dieses Paket.
Unsere Kommunen erhalten finanzielle Planungssicherheit und Spielräume, um vor Ort zu investieren – in Schulen, Kitas, Infrastruktur. Dass der Bund die Einnahmeausfälle vollständig kompensiert und sich an der Entschuldung beteiligt, ist ein starkes Signal.
Für die ostdeutschen Länder bedeutet der Beschluss eine zusätzliche Unterstützung: durch die höhere Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungsrenten aus DDR-Zeiten und durch mehr Flexibilität bei Investitionen. Das hilft besonders dort, wo der Handlungsdruck groß ist. Wir stehen vor großen Aufgaben – dieser Beschluss schafft die Grundlage, um sie zu bewältigen.«
Der niedersächsische Ministerpräsident und MPK-Co-Vorsitzende Olaf Lies betonte: »Der jetzt getroffene Kompromiss ist gut für die Menschen in Deutschland. Die Kommunen erhalten einen vollen finanziellen Ausgleich für die zu erwartenden Steuermindereinnahmen. Sie bleiben damit handlungsfähig. Mein herzlicher Dank gilt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Er hat in den Diskussionen der vergangene Tage deutlich gemacht, dass er Verständnis für die Forderungen hat und sich sehr konstruktiv gezeigt. Finanzpolitisch war das keine leichte Situation, dennoch haben wir gemeinsam eine gute Lösung gefunden. 13,5 Milliarden Euro zusätzliches Geld aus dem Bundeshaushalt für die Kommunen damit in ihren Haushalten keine zusätzlichen Belastungen entstehen - diese Summe kann sich sehen lassen. Die Länder werden zumindest teilweise entlastet und das in den für die Bürgerinnen und Bürger zentralen Themen Kindertagesbetreuung und Krankenhäuser. 8 Milliarden gehen zusätzlich in diese beiden Bereiche, ein starkes Zeichen! Hinzu kommt die Verständigung auf eine schlanke Umsetzung des 100 Milliarden Investitions-Paktes für Länder und Kommunen. Gerade die Erweiterung auf die Bereiche Sport und Kultur werden vor Ort helfen. Der Bund hat ebenfalls zugesagt sich mit dem Thema Altschulden der Kommunen zu beschäftigen.«
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte: »Wir haben nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern einen guten Kompromiss gefunden. Jetzt ist der Weg für unseren Wachstumsbooster frei. Damit schaffen wir jetzt Investitionsanreize und entlasten die Wirtschaft. So sichern wir bestehende und schaffen neue Arbeitsplätze in unserem Land. Wir machen den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger. Wenn wir für neues Wachstum sorgen, dann steigen auch die Einnahmen des Staates wieder. Bis dahin brauchen vor allem die Kommunen vorübergehende Entlastungen. Unsere Einigung umfasst: Der Bund wird die Mindereinnahmen der Kommunen befristet bis 2029 vollständig übernehmen. Um die Länder zu entlasten, investiert der Bund zusätzliche acht Milliarden Euro in gute Kitas, in Bildung und in moderne Krankenhäuser. Außerdem stellt der Bund den Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100 Milliarden Euro vom 500-Milliarden-Investitionspaket zur Verfügung. Wir wollen, dass jetzt massiv investiert wird in die Zukunft unseres Landes."
Der Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei sagte: »In der vergangenen Nacht haben wir eindrucksvoll gezeigt: Wir handeln einvernehmlich mit den Ländern und machen gemeinsam den Weg frei für den Investitionsbooster und die Unternehmenssteuerreform. Uns eint das Ziel, die privaten Investitionen anzukurbeln, um unser Land wieder nach vorne zu bringen. Damit setzen wir ein klares Signal für wirtschaftlichen Aufschwung. Wir wissen, welche herausragende Rolle insbesondere den Kommunen für das Funktionieren unseres Staates und damit unserer Demokratie zukommt. Deshalb war es uns wichtig, insbesondere die Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrer schwierigen Lage kraftvoll zu unterstützen.«
Das vorgesehene Gesetz sieht steuerliche Anreize für Investitionen von Unternehmen vor und soll damit einen zentralen Beitrag zur Modernisierung des Wirtschaftsstandorts leisten. Da diese Maßnahmen zu Steuermindereinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen führen, wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur finanziellen
Kompensation vereinbart.
Zentrale Bestandteile des Pakets:
• Kompensation kommunaler Mindereinnahmen: Der Bund übernimmt die gesamten Einnahmeausfälle der Kommunen für die Jahre 2025 bis 2029 vollständig über eine Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer.
• Teilweise Kompensation der Länder: Der Bund stellt für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt 8 Milliarden Euro bereit.
• Die Mittel fließen in Höhe von 4 Milliarden Euro unter anderem in Programme zur Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, zur Modernisierung von Hochschulen sowie in gleicher Höhe in den Transformationsfonds für Krankenhäuser.
• Transformationsfonds Krankenhaus: Der Bund erhöht seinen jährlichen Beitrag in den ersten vier Jahren von 2,5 auf 3,5 Milliarden Euro. Die Länder leisten im Gegenzug 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht verausgabte Mittel können in den Folgejahren verwendet werden.
• Sondervermögen von 100 Milliarden Euro: Länder und Kommunen erhalten einen festen Anteil zur eigenständigen Umsetzung dringender Investitionsvorhaben. Der Bund übernimmt sowohl Zins- als auch Tilgungskosten. Die Umsetzung soll unbürokratisch und ohne Einzelgenehmigungen erfolgen. Die Verwendungsbreite wird deutlich ausgeweitet.
• Der Bund wird sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen. Der Bund wird für den gleichen Zeitraum die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Diese Summe ist entsprechend des Anteils des jeweiligen Landes an den Gesamtnettozahlungen in den Finanzausgleich aufzuteilen und an dieses direkt zu leisten. Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird der nächste Koalitionsausschuss beraten.
Die Länder werden in ihren Landeskabinetten eine entsprechende Kabinettbefassung herbeiführen. Die gefundene Lösung bildet die Grundlage für eine Protokollerklärung des Bundes zur abschließenden Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat am 11. Juli 2025.