Sächsischer Gründerinnenpreis 2025 – Noch bis zum 30. Juni bewerben!

25.06.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Noch bis zum 30. Juni sind kreative und mutige Unternehmerinnen, die mit ihrer Vision und ihrem Engagement in der sächsischen Wirtschaft neue Maßstäbe setzen, aufgerufen, sich um den Sächsischen Gründerinnenpreis zu bewerben. Vergeben wird der Preis vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Gleichstellungsministerin Petra Köpping: »Sie führen ein Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor im Freistaat Sachsen und Ihr Unternehmen wurde zwischen dem 1. Januar 2017 und 31. Dezember 2023 gegründet oder übernommen? Dann bewerben Sie sich jetzt mit Ihrer innovativen Geschäftsidee und überzeugen Sie eine neunköpfige Jury aus Expertinnen und Experten von Ihrer Unternehmensvision!«

Die Bewerbung kann noch bis einschließlich 30. Juni 2025 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden: https://mitdenken.sachsen.de/1049258.

Der sächsische Gründerinnenpreis honoriert seit 2008 unternehmerische Leistungen von Frauen im Freistaat, seit dem Jahr 2022 in den Kategorien Neugründung und Wachstum. Jeweils 5.000 Euro Preisgeld gehen an eine Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist und eine Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Neben dem Preisgeld erwarten die Gewinnerinnen ein filmisches Kurzporträt über ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Die Bewerbungen 2025 werden in einem zweistufigen Verfahren durch eine fachkundige Jury bewertet - bestehend aus:

• Dagmar Neukirch – Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
• Industrie- und Handelskammer Chemnitz
• Verband deutscher Unternehmerinnen/ BAM! Business Angel Mitteldeutschland
• AOK Plus Sachsen / Thüringen
• Handwerkskammer Dresden
• Bank für Sozialwirtschaft
• Die Wirtschaftsfrauen e.V.
• Fachhochschule Dresden
• Hülsenreich GmbH

Die erste Jurysitzung findet am 20. August 2025 statt. Aus allen eingegangenen Bewerbungen werden die entsprechenden Finalistinnen in einer Shortlist festgelegt. Diese Shortlist-Finalistinnen werden im Anschluss offiziell eingeladen, sich und ihr Unternehmen im Rahmen der zweiten Jurysitzung zu präsentieren. Die zweite Jurysitzung findet am 1. Oktober 2025 in Dresden statt. Auf dieser Grundlage wählt die Jury zwischen den Finalistinnen die Gewinnerinnen in den Kategorien Neugründung und Wachstumsunternehmen aus. Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung werden alle Finalistinnen geehrt und die Preisträgerinnen ausgezeichnet. Die Veranstaltung findet am 27. November 2025 in Leipzig statt.

Weitere Informationen zum Sächsischen Gründerinnenpreis:
https://www.gruenderinnenpreis.sachsen.de/


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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