Staatsmodernisierung: Kabinett beschließt Maßnahmenpaket zur Bürokratieentlastung, umfassende Organisationsuntersuchung und Reformkommission für starke Kommunen

24.06.2025, 09:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (24. Juni 2025) – Das Sächsische Kabinett hat ein Maßnahmenpaket zur Bürokratieentlastung und eine Organisationsuntersuchung für den öffentlichen Dienst auf Landesebene beschlossen. Zugleich wurde eine Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen im Freistaat Sachsen einberufen. Dies sind die tragenden starken Säulen der Staatsmodernisierung im Freistaat.

»Wir stehen am Beginn eines umfangreichen und dringend notwendigen Transformationsprozesses. Unser Ziel ist auch mit Blick auf unsere kommenden Staatshaushalte klar: Konzentration auf erforderliche Aufgaben und Strukturen«, betonte Staatskanzleichef Andreas Handschuh. »Ein Übermaß an Regelungen und Berichtspflichten bremst die wirtschaftliche Entwicklung. Wir brauchen deshalb dringend Entlastungen mit Effekten für die Wirtschaft, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen, um Sachsen fit für die Zukunft zu machen.«

Weniger Bürokratie durch mehr Beteiligung

Als ein zentrales Element bei der Bürokratieentlastung soll der Fokus noch stärker als bisher auf Praxistauglichkeit ausgerichtet werden. Vorgesehen ist, bei besonders bedeutsamen Gesetzesvorhaben und Novellen bereits in der Frühphase des Gesetzgebungsverfahrens die Betroffenen aktiv zu beteiligen. Zusätzlich werden auch bestehende Regelungen auf Praxistauglichkeit geprüft, um so kontinuierlich die Gesetzgebung weiter zu verbessern.

Darüber hinaus hat die Staatsregierung beschlossen, bei der Umsetzung von EU-Recht ausnahmslos auf sächsische Sonderregelungen zu verzichten. Bis Ende dieses Jahres werden alle Vorschriften im sächsischen Landesrecht entsprechend überprüft. Ziel ist es, alle Regelungen auf das EU-Mindestmaß zurückzuführen. Zusätzliche bürokratische Anforderungen über das europarechtlich Geforderte hinaus sollen so vermieden werden.

Die Staatsregierung wird sich zugleich verstärkt bei der Bundesregierung und der Europäischen Kommission für Bürokratieentlastungen einsetzen und mit Bundesratsinitiativen gezielt Vorschläge unterbreiten. Insbesondere die Belastungen für die Wirtschaft werden im Wesentlichen durch Bundesgesetzgebung und EU-Regeln verursacht. Um sich für die Belange und der Kommunen in Deutschland stark zu machen, hat Sachsen bereits seinen Vorsitz bei der Ministerpräsidentenkonferenz intensiv genutzt und gemeinsam mit allen Ländern Vorschläge zur Bürokratieentlastung der Kommunen unterbreitet.

Ziel ist es auch, dass die Kommunikation mit der Verwaltung digitaler und damit auch einfacher und schneller wird. Derzeit gibt es im Landesrecht mehr als 3.800 sogenannte Schriftformerfordernisse. Bis Ende des Jahres wird nun überprüft, in welchen Fällen bei Erklärungen oder Anträgen eigenhändige Unterschriften oder persönliches Erscheinen tatsächlich noch nötig sind.

In den Ressorts wird außerdem bereits intensiv an der Anpassung einzelner Regelungen gearbeitet, um mehr Tempo in der Planungs- und Genehmigungsphase zu erreichen. Auch bei der Förderung von Projekten und Maßnahmen wird es Vereinfachungen geben: Für 2027 wird die grundsätzliche Reduktion auf fünf statt bisher 56 Bewilligungsstellen in Sachsen angestrebt.

Aufgaben und Standards auf dem Prüfstand

Zudem hat das Kabinett eine breit angelegte Untersuchung für den öffentlichen Dienst auf Landesebene beauftragt, bei der die Aufgaben und Standards in den Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen zu optimieren und Prozesse zu vereinfachen, damit die Aufgaben auch in Zukunft gut erledigt werden können – auch dann, wenn weniger Personal zur Verfügung steht.

Der Fokus der Untersuchung, in der die Behörden und Einrichtungen aktiv einbezogen werden, liegt auf schnell umsetzbaren und wirksamen Maßnahmen, die es ermöglichen, auf Aufgaben zu verzichten und Prozesse deutlich schlanker und digital zu gestalten. Es geht auch darum, Regeln und Strukturen zu erkennen, die modernisiert werden müssen, um den öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu machen.

Die für den Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehenen Einsparungen bei den Personalausgaben in Höhe von 324,3 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 333,2 Millionen Euro für das Jahr 2026 dienen dabei als Orientierungswert für die Effektivitäts- und Effizienzgewinne, die durch die Untersuchung mindestens erzielt werden sollen. Deren Ergebnisse sollen dann in die bereits in diesem Jahr beginnenden Arbeiten zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 mit einfließen. Für die interne Untersuchung sollen ausschließlich vorhandene Ressourcen von Behörden und Einrichtungen genutzt werden. So werden zusätzliche Ausgaben für eine externe Beratung vermieden

Reformprozess für starke Kommunen gestartet

Das Kabinett hat zudem die Einberufung einer Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene beschlossen. Die Kommission soll sich insbesondere mit der Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Landes- und kommunaler Ebene befassen und Vorschläge zur Stärkung der Subsidiarität, Flexibilisierung und Entlastung vorlegen.

Innenminister Armin Schuster: »Wir wollen die Kommunen spürbar entlasten und gleichzeitig die Eigenverantwortung auf kommunaler Ebene stärken. Zusätzlich zu den Verbesserungspotenzialen innerhalb der staatlichen Ebenen erhoffe ich mir von der Kommission mit ihrem externen Blick Vorschläge, die aufhorchen lassen. Viele führen das Wort Bürokratieabbau im Munde, wir wollen dazu einen entscheidenden Schritt vorankommen.«

Mitglieder Reformkommission (in alphabetischer Reihenfolge):

• Landrat Michael Geisler, Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
• Dr. Mattias Haß, Staatsminister a. D.
• Prof. Dr. Thomas Lenk, Direktor i.R. Kompetenzzentrum für kommunale Infrastruktur Sachsen (KOMKIS)
• Dr. Katrin Leonhardt, Vorsitzende des Vorstands Sächsische Aufbaubank
• Beigeordnete Ines Lüpfert, Beigeordnete Landkreis Leipzig
• OB Torsten Ruban-Zeh, Hoyerswerda


Kontakt

Sächsische Staatsregierung

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang