4,3 Millionen Euro für die Teichwirtschaft in Sachsen
21.06.2025, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Förderung von extensiver Teichwirtschaft und Naturschutz
Die sächsischen Teichbewirtschafter erhalten in den kommenden Tagen die jährlich bewilligten Fördermittel der Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023). Ausgezahlt werden rund 4,3 Millionen Euro an 88 Teichwirtschaften und Naturschutzverbände. Mit den Mitteln werden deren Mehraufwand für den Erhalt der Teichkulturlandschaft und spezifische Naturschutzleistungen honoriert. Die Fläche der geförderten Teiche im Freistaat Sachsen beträgt rund 8.082 Hektar.
Sachsens Landwirtschafts- und Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch betont: »Die Teichbewirtschaftung gehört fest zur Kulturlandschaft im Freistaat Sachsen und hat eine lange Tradition. Neben dem ökonomischen Nutzen bieten die Teiche zudem vielen wertvollen und gefährdeten Wasserpflanzen, Vögeln, Insekten und Amphibien einen Lebensraum. In Zeiten zunehmender Trockenheit geben die sächsischen Teichwirtschaften ihr Bestes, um die Teiche sowie gesunde Fischbestände naturschutzgerecht zu erhalten. Nicht zu vergessen: sie liefern so auch schmackhaften, nachhaltig und regional erzeugten Fisch. Bei diesen Anstrengungen möchten wir die Teichwirte in Sachsen mit unserer Förderung unterstützen.«
Um die Schutzgüter zu bewahren und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Betrieb für die Teichwirte zu gewährleisten, werden Maßnahmen der Teichpflege und des Erhaltes der Kulturlandschaft sowie der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung gefördert. Wesentliche Inhalte der Maßnahmen sind unter anderem die Einhaltung eines bestimmten Fischbesatzes, die Pflege der Teichbodenvegetation, Vorgaben bei der Teichdüngung und eingeschränkte Kalkung, oder der Verzicht auf gewerbliche Freizeitaktivitäten und Angeln.
Die ökologische Karpfenproduktion wird auf 382 Hektar Teichfläche gefördert.
Die Finanzierung der Förderung nach Teil A der FRL TWN/2023 erfolgt aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei-, und Aquakulturfonds (EMFAF) und aus Landesmitteln. Die Maßnahmen nach Teil B werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert.
Weitere Informationen zur Förderung sind zu finden unter https://www.smul-foerderung.sachsen.de/foerderrichtlinie-teichwirtschaft-und-naturschutz-frl-twn-2023-11991.html.