Landesentwicklungsplan – auf Wesentliches konzentrieren, Kommunen stärken, Spielräume eröffnen
18.06.2025, 11:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kabinett beschließt Eckpunkte für neuen Landesentwicklungsplan
Das Kabinett hat gestern (17. Juni 2025) den Eckpunkten für die Neufassung des Landesent-wicklungsplans Sachsen (LEP) zugestimmt und damit das Verfahren zur Aufstellung des neuen LEP eingeleitet. Klare Zielstellung des neuen LEP ist es, dass Sachsen für die Herausforderungen der 30er Jahre des 21. Jahrhunderts gut aufgestellt und vorbereitet ist. Von der wirtschaftlichen Transformation über den demografischen Wandel bis hin zur Energiewende werden die Herausforderungen reichen. Der LEP soll darüber hinaus die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates sichern helfen, indem Flächen für landesweit bedeutsame Gewerbe- und Industrieansiedlungen und Rohstofflagerstätten identifiziert werden können.
Staatsministerin Regina Kraushaar erklärt: »Der Anspruch an den neuen Landesent-wicklungsplan ist hoch: Er soll vorausschauendes Handeln ermöglichen. Er soll übersichtlich und klar strukturiert sein. Und vor allen Dingen soll er unseren Kommunen deutlich mehr Möglichkeiten für eine eigene Entwicklung eröffnen. Das alles ist jedoch mit einem starren Regelwerk nicht zu machen. Also haben wir uns entschieden, aus dem LEP eine Art ‚Werkzeugkasten‘ für Sachsens Zukunft zu machen – offen, flexibel und kommunal gedacht. Das ist mir wichtig. Die Inhalte sollen klar und verständlich, die Ziele realistisch und realisierbar gehalten werden. Was vor Ort geregelt werden kann, soll vor Ort geregelt werden. Dafür werden wir die kommunale Familie einbinden, denn wir wissen alle: Die Kompetenz und der klare Blick für die Notwendigkeiten sind ein Markenzeichen unserer Kommunen. Ich freue mich sehr, dass wir bereits im ersten halben Jahr der neuen Legislaturperiode den Startschuss für das formale Aufstellungsverfahren gesetzt haben. Denn beim LEP braucht es deutlich Tempo, damit wir vorankommen und die entsprechende Verordnung rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode beschließen können.«
Das Kabinett hat sich auf erste fachliche Zielsetzungen verständigt, die zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aufgreifen. Das verabschiedete Eckpunktepapier benennt folgende zentrale Problemstellungen und Handlungsfelder:
• Wirtschaft und Strukturwandel,
• demografischer Wandel und Sicherung der Daseinsvorsorge,
• Umgang mit den Folgen des Klimawandels,
• Kritische Infrastruktur und Verteidigung,
• Gestaltung der Energiewende,
• Mobilität und Verkehrsinfrastruktur sowie
• Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen.
Die Neufassung soll dazu dienen, optimal voranzukommen, wenn es darum geht, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu schaffen und zukunftsfähige Räume in ganz Sachsen zu gestalten. Dafür sollen die Handlungs- und Gestaltungsspielräume auf kommunaler Ebene erweitert, die Eigenverantwortung gestärkt und das Subsidiaritätsprinzip konsequent angewendet werden. Gleichzeitig sollen die raumplanerischen Steuerungsmöglichkeiten des Freistaates gezielt genutzt werden, um wirtschaftliche Grundlagen zu sichern.
Im August 2025 wird die Öffentlichkeit formal über die Aufstellung des neuen LEP informiert. Danach sind die öffentlichen Stellen – das sind vor allem Kommunen, öffentliche Planungsträger, Verbände und Vereinigungen – zur Mitwirkung aufgerufen: Zwischen dem 1. September und dem 12. Oktober 2025 können sie über das Beteiligungsportal des Freistaates mitteilen, welche Planungen oder Maßnahmen sie bereits eingeleitet haben oder künftig beabsichtigen. Zudem werden sie gebeten, weitere Informationen bereitzustellen, die für die Erarbeitung und fachliche Bewertung des LEP von Bedeutung sein können. Diese Beteiligung bildet eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung des Planentwurfes.
Hintergrund:
Der Landesentwicklungsplan Sachsen (kurz: LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung und ist nach § 7 Abs. 8 Raumordnungsgesetz regelmäßig zu überarbeiten. Er dient der zusammenfassenden, überörtlichen und fachübergreifenden Planung der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums des Freistaats Sachsen. Die im LEP festgelegten raumordnerischen Ziele und Grundsätze bilden die Basis für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes und stellen zugleich einen Rahmen für die Aufstellung der Regionalpläne dar.
Der LEP wird als Rechtsverordnung von der Staatsregierung beschlossen. Diese ist verpflichtet, den für einen mittelfristigen Zeitraum aufgestellten LEP alle zehn Jahre zu überprüfen und bei Bedarf an zwischenzeitliche Entwicklungen anzupassen. Die Aufstellung obliegt dem Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. Für das Aufstellungsverfahren gelten die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes und des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Der derzeit gültige LEP stammt von 2013.