Haushalt Landkreis Meißen: Genehmigung mit Auflage
06.06.2025, 08:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion Sachsen gibt den Jahreshaushalt des Landkreises Meißen für 2025 inklusive vorgesehener Kreditaufnahmen unter Auflagen frei
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Meißen für das Jahr 2025 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden unter Auflagen genehmigt.
»Mit dem von der Landesdirektion Sachsen nun freigegebenen Jahreshaushalt gewinnt der Landkreis Meißen Planungssicherheit für 2025. Besonders in den Bereichen Breitbandausbau, Straßenbau, Rettungsdienst und Feuerwehr sowie der Instandsetzung von Schulen kann der Landkreis nun wichtige Investitionen tätigen«, so der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi.
Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 540,67 Millionen Euro aus. Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 103,17 Millionen Euro. Der Kreisumlagesatz beträgt im Haushaltsjahr 2025 35,88 Prozent. Er ist damit gegenüber den beiden Vorjahren unverändert geblieben. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Meißen kann seinen Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2025 nicht ausgleichen. Nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten kann eine durchgängige Zahlungsfähigkeit gewährleistet werden.
Auch gelingt es dem Landkreis im laufenden Jahr nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Daher muss er Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 18.664.000 Euro aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.
Obwohl der Landkreis plant, mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes 2025 dennoch erreicht. Da sich der Landkreis in einer Sondersituation befindet, kommen die rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 zur Anwendung. Diese ermöglichen eine weite Auslegung der haushaltsrechtlichen Vorschriften im Sinne der Kommune. Die Sondersituation besteht auf Grund von überproportional angewachsenen Ausgaben, insbesondere im Bereich der Soziallasten sowie aufgrund der Tatsache, dass der Planung noch keine gesicherten Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 zugrunde liegen.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage des Landkreises hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit einer Auflage versehen. Diese verpflichtet den Landkreis Meißen zur Anpassung des vorhandenen Haushaltsstrukturkonzeptes.
Der Vollzug der Auflage wird zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Erst dann wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Meißen vornehmen und über den Fortbestand der Auflage und deren Vollzug entscheiden.