Doppelhaushalt Vogtlandkreis 2025/2026: Freigabe unter Auflagen

03.06.2025, 12:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Kreditaufnahmen

Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt des Vogtlandkreises für die Jahre 2025 und 2026 zum Vollzug freigegeben.

»Mit der Freigabe des Haushaltes kann der Vogtlandkreis die für 2025 geplanten Investitionsvorhaben in Angriff nehmen. Zudem können alle vom Kreistag mit der Haushaltssatzung beschlossenen Ausgaben getätigt werden.« ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, die Genehmigung ein.

Mit der Freigabe des Haushaltes hat die Landesdirektion zugleich die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen unter Auflagen genehmigt. Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Verwaltung, Zahlungsverpflichtungen einzugehen, die in künftigen Jahren beglichen werden müssen.

Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 450 Millionen Euro in 2025 und 533 Millionen Euro in 2026. Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 75,6 Millionen Euro. Im Folgejahr sind dafür in etwa 33,7 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Breitbandausbau, Straßenbau, Kindertagestätten und Schulen sowie im Brand- und Katastrophenschutz.

Der Vogtlandkreis kann im Haushaltsjahr 2025 einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. Im Haushaltsjahr 2026 wird der Landkreis die Zahlungsfähigkeit nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherstellen können.

Obwohl der Landkreis plant, mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes 2026 dennoch erreicht. Da sich der Landkreis in einer Sondersituation befindet, kommen die rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 zur Anwendung. Diese ermöglichen eine weite Auslegung der haushaltsrechtlichen Vorschriften im Sinne der Kommune.

Die Sondersituation besteht auf Grund von überproportional angewachsenen Ausgaben, insbesondere im Bereich der Soziallasten sowie aufgrund der Tatsache, dass der Planung noch keine gesicherten Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 zugrunde liegen.

Dem Vogtlandkreis gelingt es im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Deshalb muss der Landkreis Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 15.460.400 Euro (2025) und 12.600.600 Euro (2026) aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.

Vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Finanzlage des Landkreises sowie aufgrund der bislang fehlenden Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen mit Auflagen versehen. Der Vogtlandkreis wird hierdurch unter anderem zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet. Der Vollzug dieser Auflage wird jedoch zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Sobald diese vorliegen, wird die Landesdirektion Sachsen auf Grundlage einer aktualisierten Haushaltsplanung eine Neubewertung der Haushaltssituation des Vogtlandkreises vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. deren Vollzug entscheiden.

Den Kreisumlagesatz erhöht der Vogtlandkreis für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um 1,64 Prozentpunkte auf 34,64 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.


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