17. Mai: Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT)

16.05.2025, 11:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Petra Köpping: »Ablehnung und Gewalt gegenüber vielfältigen Lebensentwürfen müssen wir konsequent entgegentreten.«

Am 17. Mai wird der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, kurz IDAHOBIT genannt. Dieser Tag gilt der Erinnerung an den 17. Mai 1990, der Tag, an dem Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen wurde und seither offiziell nicht mehr als Krankheit gilt.

Noch immer werden LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, inter und queere Personen) in 64 Staaten strafrechtlich verfolgt, wobei ihnen in zwölf Ländern sogar die Todesstrafe droht.

Staatsministerin Petra Köpping: »Herabsetzende und verachtende Einstellungen gegenüber queeren Personen und vielfältigen Lebensentwürfen dürfen in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Sie stellen nicht nur eine Gefahr für die Betroffenen selbst dar, sondern sind auch eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Demokratie. Es braucht Offenheit, Akzeptanz sowie die Bereitschaft zum Zuhören gegenüber Denjenigen, die nicht der vermeintlichen Norm der Mehrheitsgesellschaft entsprechen. Die Freiheit und Selbstbestimmung einer jeden Person, so zu leben wie sie möchte, gehört zu den Grundfesten unserer Gesellschaftsordnung.«

Im aktuellen Lagebericht des Bundesministeriums des Innern und des Bundeskriminalamts aus dem Dezember 2024 wird ein besorgniserregender Anstieg der polizeilichen Fallzahlen zu queerfeindlicher Gewalt über die letzten Jahre deutlich. Im Jahr 2023 wurden vom Kriminalpolizeilichen Meldedienst 1.785 Straftaten gegen lsbtiq* Personen erfasst (in 2022: 1.188). Am häufigsten handelt es sich bei diesen Straftaten um Beleidigungen, Gewalttaten, Volksverhetzungen sowie Nötigungen und Bedrohungen. Trotz des Anstiegs gemeldeter Fälle wird weiterhin eine hohe Dunkelziffer vermutet.

Die rechtliche Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Personen wurde in Deutschland in den letzten Jahren vorangebracht. Seit 2017 gilt die sog. »Ehe für alle« in Deutschland, die es homosexuellen Paaren ermöglicht, zu heiraten und über die gleichen Rechte zu verfügen wie heterosexuelle Ehepartner. Zusätzlich ist das am 1. November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz eine wichtige gesetzliche Errungenschaft, die das Selbstbestimmungsrecht zur Namen- und Personenstandsänderung von insbesondere trans, inter und nicht-binären (tin*) Personen stärkt.

Weitere Informationen:

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt über verschiedene Förderrichtlinien und -programme wie die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit Projekte, die sich mit der Stärkung der Akzeptanz und Teilhabe von lsbtiq* Personen im Freistaat Sachsen auseinandersetzen. Ebenso werden mehrere Anlauf- und Beratungsstellen für von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit betroffene Personen gefördert, insbesondere die Beratungsangebote des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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