Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Wir müssen die Wasserversorgung stärken. Das unterstreichen wir mit unserer Förderung.«
07.05.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
350.490 Euro. Exakt diese Fördersumme wurde am Mittwoch (7.5.) dem Zweckverband »Oberlausitz Wasserversorgung« zur Verfügung gestellt. Möglich wurde diese Unterstützung im Rahmen der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft, in der seit Oktober 2024 auch die Förderung der öffentlichen Wasserversorgung – speziell die resiliente Anpassung der Wasserversorgungsinfrastruktur sowie die Erhöhung der Versorgungssicherheit in Not- und Krisensituationen – vorgesehen ist. Voraussichtlich weitere 35 Maßnahmen werden bis zum 30. Juni 2025 bewilligt. Insgesamt stehen zunächst 5,2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Staatsminister von Breitenbuch: »In die öffentliche Wasserversorgung zu investieren, heißt in unsere Zukunft zu investieren. Mit den nun ausgereichten und den noch kommenden Fördermittelbescheiden gehen wir wichtige Schritte zur Unterstützung der öffentlichen Wasserversorgung. Binnen weniger Monate ist es uns gelungen, die Förderung auszureichen und damit zügig in konkrete Maßnahmen zu übersetzen. Die enge Zusammenarbeit von Antragstellern und Bewilligungsbehörden hat dies möglich gemacht. Dafür gilt allen mein herzlicher Dank.«
Mit den nun zur Verfügung gestellten Geldern kann der Ausbau des Wasserwerks Jonsdorf-Drehe angegangen werden. Der Zweckverband »Oberlausitz Wasserversorgung« investiert in die Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und reagiert so auf die Erfahrungen der trockenen Sommermonate vor allem in den Jahren 2018 und 2019. Mit der bis 30. September 2026 laufenden Maßnahme wird die zur Verfügung stehende Technologie an den Stand der Technik angepasst. Damit wird langfristig die Trinkwasserqualität gesichert. Zudem wird eine Pumpenanlage nachgerüstet, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit des Gebietes Jonsdorf/Olbersdorf auch in Notfall- und Krisensituationen dient.
Dem Fördermittelbescheid für das Wasserwerk Jonsdorf-Drehe folgen weitere 35 Zuwendungsbescheide an 15 Aufgabenträger bis Mitte des Jahres. Dabei handelt es sich um
- 7 Maßnahmen zur Errichtung und Ertüchtigung von Verbundlösungen,
- 10 Maßnahmen zum Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Umbau) von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung,
- eine Maßnahme zur Risikominderung im Einzugsgebiet im Sinne der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung und
- 17 investive und nichtinvestive Maßnahmen der Notfall- und Krisenvorsorge.
»Die Inanspruchnahme und die weiteren Anmeldungen der Aufgabenträger zeigen, dass ein hoher Investitionsbedarf in eine zukunftsfähige und krisenresiliente Wasserversorgung besteht. Es wird nun zu prüfen sein, ob und wie weitere finanzielle Unterstützung ermöglicht werden kann«, fasst von Breitenbuch die Erkenntnisse des Antragsverfahrens zusammen.
Hintergrund:
Mit der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – Teil B (Öffentliche Wasserversorgung) werden die erstmalige Errichtung oder Ertüchtigung von Verbundlösungen der Wasserversorgung und Fernwasserverbünde gefördert. Zudem können Antragsteller Mittel für die Sicherstellung einer ausreichenden und qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung auch bei Trockenheit oder Wasserknappheit in Anspruch nehmen. Schließlich umfasst die Förderrichtlinie Maßnahmen der Risikominimierung für Gebiete nach der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung und die investive oder konzeptionelle Vorbereitung auf Notfall- und Krisenszenarien. Antragsberechtigt für die zunächst befristete Förderrichtlinie waren Gemeinden, Verwaltungsverbände und Zweckverbände als Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung, sodass die Zuwendungen bestenfalls für regionale Projekte mit überregionaler Wirkung eingesetzt werden können.