Demokratieförderprogramm »Weltoffenes Sachsen«: Sozialministerium veröffentlicht Förderschwerpunkte für 2026 – Online-Beratung für Vereine und Träger
05.05.2025, 10:12 Uhr — Erstveröffentlichung
Ministerin Köpping: »Wir brauchen Demokratiearbeit vor Ort, am besten aus der Region für die Region«
Über die Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« (WOS) fördert der Freistaat Sachsen Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Nun stehen die Förderschwerpunkte in den drei größten Bereichen des Demokratieprogramms »Weltoffenes Sachsen« für das Jahr 2026 fest.
Bei den landesweiten Fachnetzwerken findet in der nächsten Förderperiode von 2026 bis 2028 eine Fokussierung auf vier Kernthemen statt. Zum Stichtag 30. Juni 2025 können Fachnetzwerkprojekte zum Abbau von Antisemitismus, Antiromaismus/Antiziganismus, antimuslimischem Rassismus sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure der Demokratiearbeit mit einer maximalen Fördersumme von 150.000 Euro pro Jahr beantragt werden.
Im Bereich der regionalen Netzwerke kann auch für die kommende Förderperiode ein Netzwerk je Landkreis oder Kreisfreier Stadt mit bis zu 120.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Anträge sind ebenfalls bis zum 30. Juni 2025 bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen.
Demokratieministerin Petra Köpping: »Wir brauchen die Demokratiearbeit der Netzwerke vor Ort, am besten aus der Region für die Region. Es braucht Erfahrung und Wissen, Vertrauen und Verlässlichkeit, damit Projektarbeit nachhaltig etwas bewirken kann. Und dabei können wir neben den regionalen Akteurinnen und Akteuren auch auf die hervorragende Expertise der landesweit tätigen Initiativen zählen.«
Neu ist, dass die Handlungsansätze und Aufgabenfelder der Netzwerke erstmalig durch eigene Rahmenwirkmodelle vorgegeben werden. Diese Modelle zeigen, wie die einzelnen Maßnahmen der Netzwerke zusammenhängen. Sie helfen, die Arbeit der Netzwerke zu ordnen und sind Basis für eine auf Wirkungsoptimierung ausgelegte Projektplanung, -steuerung und –evaluation.
Um die interessierten Vereine und Träger bei der Antragsstellung zu unterstützen, bietet das Sozialministerium Online-Beratungen an. Dabei gibt es jeweils ein zentrales Beratungsangebot für landesweite Fachnetzwerke und regionale Netzwerke.
Die Beratung für Interessierte im Bereich der landesweiten Fachnetzwerke findet am Mittwoch, den 21. Mai 2025 von 13 bis 15 Uhr statt. Die Anmeldung zur Online-Veranstaltung kann bis zum 20. Mai 2025 über den folgenden Link erfolgen: https://mitdenken.sachsen.de/-d6KaN82a.
Vereine und Organisationen, die ein regionales Netzwerk beantragen möchten, können sich am Dienstag, den 27. Mai 2025 von 10 bis 12 Uhr ebenfalls online beraten lassen. Die Anmeldung läuft bis zum 26. Mai 2025 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, erreichbar unter: https://mitdenken.sachsen.de/-SamcHgks.
Fragen zur Schwerpunktsetzung und der Antragstellung können bei der Anmeldung vorab eingereicht werden.
Für Fördersäule C – Projekte zur Demokratieförderung wurde der Schwerpunkt für das kommende Förderjahr auf Vorhaben gelegt, die ihre Maßnahmen ausschließlich an Zielgruppen in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt in Sachsen richten. Im Richtlinienvollzug wird dies in Form von Regionalbudgets umgesetzt. Die Höhe des Regionalbudgets wird festgesetzt, sobald das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 in Kraft getreten ist. Anträge für diese Fördersäule können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Die Förderobergrenze liegt bei 140.000 Euro pro Jahr.
»Gerade jetzt, wo der Druck von Gegnern der Demokratie weiter zunimmt, muss unser Fokus auf Unterstützung liegen, die in den Kommunen und noch stärker ankommt. Dafür können die Regionalbudgets passend und abgestimmt für die jeweiligen lokalen Bedürfnisse und Gegebenheiten eingesetzt werden«, ordnet Staatsministerin Köpping die Schwerpunktsetzung ein.
Hintergrund:
Die Förderung über die Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« (WOS) erfolgt grundsätzlich in den Bereichen landesweite Fachnetzwerke, regionale Netzwerke, Projekte Zur Demokratieförderung, Kleinprojekte und Bildungsfahrten. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen, die Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus abbauen helfen.
Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Alle antragsrelevanten Unterlagen sowie die Bekanntmachung zur Schwerpunktsetzung (inkl. Bewertungskriterien) und die Rahmenwirkmodelle der Netzwerke sind auf der Website der SAB abrufbar: https://www.sab.sachsen.de/weltoffenes-sachsen-f%C3%BCr-demokratie-und-toleranz-wos-.