Gleichstellungsministerin Katja Meier zu den heute vorgestellten Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung

15.04.2024, 13:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Nach den heute veröffentlichten Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ist es an der Zeit, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Schwangerschaftsabbrüche sollten eine Gesundheitsleistung sein, keine Straftat. Die sich auf Grundlage des Kommissionsberichts jetzt anschließende gesellschaftliche Debatte zur Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs sollte nun sachlich und konzentriert zu Ergebnissen führen. Hier geht es um die Gesundheit und Würde der Frau. Wie immer sich Schwangere entscheiden, ob für oder gegen einen Abbruch – sie müssen diese Entscheidung selbstbestimmt und unter menschenwürdigen Bedingungen treffen können. Ungewollt Schwangere brauchen niemanden, der sie bevormundet. Sie brauchen zügig sachliche Informationen, die ihnen von Beratungsstellen, von Frauenärztinnen und Frauenärzten zur Verfügung gestellt werden.«

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht heute an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben. Sie empfiehlt unter anderem, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein sollten.


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