Bürokratieaufwuchs für Unternehmer und Landwirte verhindert

22.03.2024, 10:22 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Keine Kfz-Haftpflichtversicherung für Rasenmäher, Erntemaschinen und Stapler: Ministerpräsident Michael Kretschmer stellte im Bundesrat Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vor

Berlin (22. März 2024) – Selbstfahrende Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Stapler bleiben weiter von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat im Bundesrat als Berichterstatter den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vorgestellt, welcher der Bundestag bereits angenommen hat. Der Bundesrat hat heute dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt.

»Bürokratieaufwuchs und Regulierungswut ist das, was die Wirtschaft lähmt und bei Unternehmern, Landwirten und Bürgern zu Verdruss führt. Es braucht daher eine Rückkehr zu den EU-Mindeststandards. Wenn das EU-Recht Ausnahmen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ermöglicht, sollten wir davon auch Gebrauch machen«, sagte Ministerpräsident Kretschmer.

Das ursprünglich vom Bundestag beschlossene »Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht« hätte ab dem 1. Januar 2025 zu einem enormen Bürokratieaufwand für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe, aber auch für Privatpersonen geführt. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit oder des Risikoschutzes wäre im Gegenzug jedoch nicht zu erwarten gewesen. Die neue Versicherungspflicht hätte Gabelstapler, langsame Traktoren, Erntemaschinen, Kehrmaschinen, Schneeräumer, Bagger, Planiermaschinen sowie Aufsitzrasenmäher auf öffentlichen Straßen betroffen. Der Vermittlungsausschuss hat daher vorgeschlagen, die umstrittene Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für die genannten Fahrzeuge beizubehalten.

Der Deutsche Bundestag hat das zustimmungspflichtige Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung am 14. Dezember 2023 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz jedoch nicht zugestimmt und daraufhin die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt.
Auch der Freistaat Sachsen hatte dem Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung nicht zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss hat am 21. Februar 2024 eine geänderte Fassung des Gesetzes vorgeschlagen, die der Bundestag zwei Tage später angenommen hat.

Hintergrund:
Das Gesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, welche eine Versicherungspflicht für den Gebrauch näher definierter Fahrzeuge vorsieht, nationale Sonderregelungen für den Gebrauch von Fahrzeugen im Motorsport sowie weitere optionale Ausnahmen von der Versicherungspflicht ermöglicht und die Mindestversicherungssummen erhöht. Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt in der Harmonisierung der Entschädigung von Verkehrsopfern im Fall der Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers. Die Richtlinie harmonisiert darüber hinaus die Schadensverlaufsbescheinigung und enthält Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer.


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