Novellierung des Vermessungs- und Katasterrechts: Kabinett stimmt Gesetzentwurf zu

30.01.2024, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt: »Änderungsgesetz bedeutet wichtige Weichenstellung für amtliche Vermessungsleistungen«

Der Entwurf des Sächsischen Gesetzes zur Anpassung des Vermessungs- und Katasterrechts wird in den Landtag eingebracht. Das haben die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung heute (30. Januar 2024) auf ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Oschatz beschlossen.

Mit dem Gesetz verfolgt die Staatsregierung mehrere Anliegen: Zum einen soll das Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure überarbeitet werden. Die geplanten Änderungen sollen das Interesse qualifizierter Absolventinnen und Absolventen an einer Tätigkeit im amtlichen Vermessungswesen im Freistaat Sachsen fördern. Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation werden dabei beibehalten.

Für die bereits tätigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure soll eine Tätigkeit über die bisherige Altersgrenze hinaus (72. Lebensjahr) möglich werden. Außerdem soll unter bestimmtem Voraussetzungen die – bislang untersagte – Einrichtung von Zweigstellen erlaubt werden. Die Zulassung von Zweigstellen soll einen Beitrag zur landesweiten Versorgung mit Katastervermessungen und Abmarkungen leisten. Sie sind insbesondere in Regionen möglich, in denen künftig Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure altersbedingt ausscheiden.

Des Weiteren ist beabsichtigt, im Sächsischen Wassergesetz die Regelungen zur Bestimmung von Eigentumsgrenzen an Gewässern anzupassen, um für die Grundstückseigentümer und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure ein praktikables Verfahren zu ermöglichen. Bislang waren hierfür in bestimmten Konstellationen die Verhältnisse zu einem Stichtag im Jahr 1998 maßgeblich, die sich kaum noch rekonstruieren lassen. Dies hat zu einem aufwändigen Verfahren bei der Grenzbestimmung geführt. Dies wird nunmehr – mit einer langen Übergangsfrist – abgeändert und auf die aktuellen Verhältnisse bezogen.

Staatsminister Thomas Schmidt: »Mit der Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes wollen wir erreichen, dass sich auch künftig junge Menschen als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Sachsen niederlassen. Für die heutigen Berufsträgerinnen und -träger soll die Berufsausübung flexibilisiert werden, damit auch weiterhin in allen Landesteilen kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner für Grundstücksvermessungen zur Verfügung stehen. Die Modernisierung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure stellt wichtige Weichen, damit amtliche Vermessungsleistungen auch künftig landesweit verfügbar sind.«

Das Gesetzesvorhaben ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Sicherung des Berufsnachwuchses im Vermessungswesen. Dies umfasst beispielsweise auch duale Studienangebote, bei denen das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen oder die Ämter für Vermessung und Geoinformation in den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Praxispartner zur Verfügung stehen. Junge Menschen, die ihr Studium erfolgreich absolviert haben, sollen außerdem gezielt für eine spätere Tätigkeit im amtlichen Vermessungswesen gewonnen werden. Hierfür ist ein spezieller Ausbildungsweg eingerichtet, der mit einer Laufbahnprüfung abschließt. Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat zum 1. Januar 2024 die Möglichkeit geschaffen, die Vergütung während dieser sogenannten Laufbahnausbildung durch Zuschläge attraktiver zu gestalten, um mehr Interessenten zu gewinnen. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung ist auch Voraussetzung, um als Vermessungsingenieurin und -ingenieur für amtliche Vermessungsleistungen bestellt werden zu können.

Hintergrund:
Das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz regelt die Grundlagen des amtlichen Vermessungswesens im Freistaat Sachsen. Dazu gehören Katastervermessungen zur Bestimmung von Flurstücksgrenzen und zur Zerlegung von Flurstücken. In Sachsen sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) als Beliehene für Katastervermessungen zuständig. Die demografische Entwicklung wird zu einem altersbedingten Ausscheiden von einem Drittel der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure bis zum Jahr 2029 führen. Im Freistaat Sachsen besteht daher in den nächsten Jahren ein kontinuierlicher Bedarf an entsprechendem Nachwuchs.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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