Rückblick auf die Waldbrände 2022: Diese Maßnahmen sind umgesetzt

09.01.2024, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sowie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Die verheerenden Bilder der Waldbrände 2022 sind vielen noch präsent. So brannten etwa zwölf Quadratkilometer Wald in der Böhmischen und Sächsischen Schweiz, zudem das Naturschutzgebiet Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain sowie das Waldgebiet Arzberg. Topgraphie, Wind und Munitionsbelastung erschwerten die Arbeiten der insgesamt knapp 9.000 Einsatzkräfte, die teils bis zur Erschöpfungsgrenze gegen die Brände kämpften und hierfür auch mit einer Waldbrandmedaille gewürdigt wurden.

Im August 2022 setzte die Sächsische Staatsregierung eine Expertenkommission ein, die im März 2023 über 100 konkrete Empfehlungen zum verbesserten vorbeugenden und abwehrenden Waldbrandschutz dem Freistaat und der kommunale Ebene gab. Der Bericht wurde gemeinsam mit dem Kommissionsvorsitzenden sowie Akteuren vor Ort diskutiert. Vorschläge aus dem Bericht sind teilweise bereits umgesetzt, teilweise werden sie gerade abgearbeitet, andere werden schnellstmöglich angegangen. Einen Überblick gab es in der heutigen Kabinettsitzung:

Abwehrender Waldbrandschutz: 30 Millionen Euro extra für den Katastrophenschutz und 60 Millionen Euro für die Hubschrauberstaffel

Die vorläufige finanzielle Basis für die Maßnahmen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bilden die zusätzlichen 30 Millionen Euro für den speziell auf Waldbrände ausgerichteten Katastrophenschutz, die durch den Haushaltsgesetzgeber im Lichte der Brandgeschehen zusätzlich bereitgestellt wurden. »Drei Millionen Euro in 2023, sieben Millionen in diesem Jahr und jeweils zehn Millionen 2025 und 2026 für Einsatztechnik des Katastrophenschutzes sind ein wichtiger Anfang«, so Innenminister Armin Schuster.

Der Innenminister weiter: »Wir müssen und werden in die sächsischen Katastrophenschutzeinheiten investieren, um sie besser für die Bekämpfung von Waldbränden auszustatten. Geländegängige Großtanklöschfahrzeuge, kleine, geländegängige Fahrzeuge oder mobile Technik zur Ortung von Glutnestern sind Beispiele dafür, was zeitnah kommen wird. Zusätzlich schreiben wir die strategische Waldbrandschutzkonzeption des Innenministeriums, die Basis für dieses Investitionsprogramm ist, regelmäßig fort.«

Schuster ergänzt: »Auch investieren wir 60 Millionen Euro in drei neue Hubschrauber. Der erste der Polizeihubschrauber, die auch zum Löschen von Waldbränden eingesetzt werden können, kommt voraussichtlich Ende 2024. Damit nehmen wir die luftunterstützte Brandbekämpfung stärker in den Fokus, entwickeln sie weiter und bilden auch speziell dafür aus. Strategisches Ziel ist, durch einen zügigen und aufeinander abgestimmten Einsatz verbundener Kräfte zu Luft und am Boden Brände bereits frühzeitig in der Entstehungsphase zu löschen, um Schäden zu begrenzen, Umweltbelastungen einzuengen sowie materielle und finanzielle Aufwände für die Gesellschaft erträglich zu halten.«

In Bezug auf den Waldbrandschutz wurde in der Mitte Dezember beschlossenen BRKG-Novelle bereits festgelegt, dass zur Entlastung der Gemeinden bei der Vorbereitung auf und der Bekämpfung von Waldbränden mehr Aufgaben auf der Ebene der Landkreise verankert werden. Neben der Übernahme der zur Waldbrandprävention dienenden Brandverhütungsschauen fungieren die Landkreise künftig im Auftrag der Gemeinden als Einsatzleitung bei den erstmals umfassend definierten »Großschadensereignissen«. Die Neuregelungen im SächsBRKG beinhalten zudem die Beteiligung des Freistaates an den Einsatzkosten bei solchen Ereignissen und die Bereitstellung von Brandschutz-Experten des Freistaates zur Unterstützung der kommunalen Einsatzleitung. »Dieses moderne Gesetz ist die Grundlage für den Brand- und Katastrophenschutz im Freistaat und wichtige Grundlage zur Bekämpfung von Waldbränden. Wir werden es im Lichte der Lageentwicklung auf der Höhe der Zeit halten und wo immer notwendig fortentwickeln«, so Schuster.

Darüber hinaus wird perspektivisch der Umgang mit munitionsbelasteten Flächen konzeptionell weiterentwickelt – insbesondere soll hier im Rahmen neu aufzubauender Katastrophenschutzeinheiten Robotertechnik getestet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der länder- und staatsübergreifenden Kommunikation und dem Austausch von Verbindungspersonen in solchen Lagen zur schnellen Informationsgewinnung. Ferner sollen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Einsatzkräfte auf dem Gebiet der Waldbrandbekämpfung durch Schulungen erweitert werden.

Im Bereich des vorbeugenden Waldbrandschutzes werden unter anderem folgende Ansätze und Maßnahmen umgesetzt:

Umweltminister Günther: »Die Waldbrände im Sommer 2022 waren eine enorme Herausforderung. Deshalb werden wir auch künftig mehr für die Brandvorbeugung tun. Die Expertenkommission hat uns dazu wichtige Hinweise geliefert. Aber unabhängig davon haben wir bereits sehr schnell gehandelt. Wir fördern Löschwasserzisternen in den Anrainerkommunen des Nationalsparks, wir haben mobiles Löschgerät und mobile Zisternen angeschafft. Außerdem setzen wir auf mehr Personal für die Brandschutzüberwachung. Und nicht zuletzt informieren wir die Besucherinnen und Besucher unserer Wälder über die Vermeidung von Bränden. Denn fast alle Waldbrände sind durch Menschen verursacht. Das heißt umgekehrt: Am Schutz unserer Wälder können alle mitwirken.«

Sachsen fördert die Errichtung und Modernisierung von Waldbrandfrüherkennungssystemen der Landkreise sowie den Neubau und die Sanierung von Brunnen, Zisternen oder sonstigen Löschwasserentnahmestellen durch Kommunen. Dies ist Teil der aktuellen Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft. Außerdem hat der Freistaat bereits entsprechende Infrastruktur auch aus anderen Programmen gefördert.

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen priorisiert anhand der Gefährdungslage Waldbrandschutzpläne erstellen. Diese bilden den Rahmen für Schutzmaßnahmen und sind zugleich Voraussetzung für die Förderung von Löschwasserentnahmestellung und Waldbrandfrüherkennungssystemen. Darüber hinaus werden Waldwege künftig noch stärker auf die Nutzbarkeit für Feuerwehren ausgerichtet. Dabei sollen Lücken geschlossen werden. Wo einsatztaktisch notwendig sowie praktisch und rechtlich umsetzbar, soll Totholz entlang dieser Wege beseitigt werden.

Sachsenforst treibt auch den Waldumbau hin zu weniger waldbrandgefährdeten Mischwäldern weiter voran. Zudem baut der Staatsbetrieb die technische Infrastruktur einschließlich Löschwasserkapazitäten (mobil und Zisternen) in den großen Schutzgebieten weiter aus. Weiterhin soll die personelle Ausstattung in den Schutzgebietsverwaltungen mit Blick auf die Brandschutzüberwachung verbessert werden. Nicht zuletzt wird die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung zum Thema Waldbrandschutz intensiviert, da fast alle Waldbrände auf menschliches Fehverhalten zurückzuführen sind.

Hintergrund: Eine ressort- und behördenübergreifende Facharbeitsgruppe auf Landesebene, die sich mit den Belangen des Walbrandschutzes beschäftigt, anstehende Problemstellungen identifiziert und für deren Bearbeitung und Lösungen verantwortlich zeichnet, hat am 10. November 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Aus diesem Gremium heraus können Anregungen und spezifische Problemstellungen an die handlungsverantwortlichen Stellen der Verwaltungen übermittelt werden.

Weiterführende Links: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1071774 https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1064001


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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