Verdacht der gefährlichen Körperverletzung im Ru-dolf-Harbig-Stadion

10.11.2023, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 48-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Am 04.02.2023 zwischen 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr trugen die Vereine SG Dynamo Dresden und Hallescher FC im Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden ein Fußballspiel der 3. Bundesliga aus. Der Beschuldigte befand sich in diesem Zeitraum als Zuschauer im oberen Teil des Gästeblocks S.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Halbzeitpause des Fußballspieles gegen 14:50 Uhr einen Böller gezündet und diesen sodann in Richtung des Heimblockes R geworfen zu haben. Der Böller landete im Sitzplatzbereich oberhalb des Mundloches R und explodierte nur wenige Sekunden später mit einem lauten Knall zwischen drei dort befindlichen Fans der SG Dynamo Dresden. Die drei geschädigten Fans erlitten ein Knalltrauma und erhebliche Schmerzen in den Ohren.

Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft und hat sich zum Tatvorwurf teilgeständig eingelassen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten zu verhängen und deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.


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