Förderaufruf: Gleichstellung im Erwerbsleben – Bewerbung vom 01. bis 30. September möglich

24.08.2023, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Fokus des aktuellen Aufrufs liegen Projekte und Initiativen, die die Selbstständigkeit und die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen voranbringen möchten.

Selbständigkeit und beruflicher Aufstieg: Vom 01. bis zum 30. September 2023 können Träger wieder Projekte innerhalb der ESF Plus-Richtlinie »Gleichstellung im Erwerbsleben 2021 – 2027« des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) einreichen. Im Fokus des aktuellen Aufrufs liegen Projekte und Initiativen, die die Selbstständigkeit von Frauen unterstützen und voranbringen möchten. Bewerben können sich außerdem Vorhaben, die Frauen den Zugang zum beruflichen Aufstieg erleichtern wollen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB): https://portal.sab.sachsen.de/

Träger können Projekte und Vorhaben mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren beantragen. Dabei werden zwischen 80 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernommen.

Ziel der Förderung ist es, das weibliche Unternehmertum in Sachsen insgesamt zu unterstützen. Gründerinnen sowie Unternehmerinnen sollen Hilfe erhalten beim Aufbau und der Verstetigung ihrer selbstständigen Tätigkeit. Möglich ist das zum Beispiel durch die Förderung von Weiterbildungen in Bezug auf Unternehmensgründung, -übernahme und –führung. Unterstützung können Antragstellende erhalten bei Fragestellungen, die beispielsweise die eigene unternehmerische Tätigkeit, den Aufbau professioneller Netzwerke oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Sachsen, vor allem der ländliche Raum, steht angesichts weitreichender demografischer Veränderungen und dem Arbeits- und Fachkräftemangel vor besonderen Herausforderungen. Vor allem Frauen ziehen weg und fehlen hier – auch als gesellschaftlich unverzichtbare Akteurinnen. Um sie in den Regionen zu halten, müssen wir die aktuellen Strukturwandelprozesse nachhaltig und geschlechtersensibel gestalteten. Mit unserer Förderung sorgen wir wieder für eine Perspektive und Chancen für Selbständige und für Frauen, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Auf diese Weise können wir dazu beitragen, den Arbeits- und Fachkräftemangel abzubauen, den Gender Pay Gap zu beseitigen und Altersarmut zu bekämpfen.«

Zur Antragstellung sind insbesondere Träger aufgefordert, die Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Co-Working-Spaces unterstützen, konzeptionieren und etablieren möchten und die Gründerinnen und Unternehmerinnen darin fördern, ihre unternehmerische Tätigkeit weiterzuentwickeln, umzusetzen und zu festigen.

Ein weiterer Fokus liegt außerdem auf der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben. Gefördert werden hier Projekte, die Frauen in verschiedenen Lebensphasen dabei unterstützen, Hindernisse hinsichtlich des beruflichen Aufstieges zu überwinden, individuelle Potentiale zu entfalten und Karrierechancen zu nutzen. Weibliche Fachkräfte und angehende Führungskräfte sollen bei der Verfolgung ihres individuellen Karriereweges unterstützt werden, um Fach- und Führungskarrieren in den Bereichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Wissenschaft, Forschung oder Lehre zu forcieren.

Anträge auf Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie jene, die Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl entgegenwirken, können ebenfalls über das Förderportal der SAB im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Anträge auf eine Gründerinnenprämie können jederzeit laufend gestellt werden.

Die ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021 – 2027 zielt auf die Unterstützung einer gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben ab, insbesondere dort wo anhaltende geschlechtsbezogene Unterrepräsentation oder geschlechtsbezogene strukturelle Benachteiligungen zu beobachten sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die SAB gemeinsam mit dem SMJusDEG.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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