Arbeitsminister Martin Dulig: »Fortschritt braucht Fachkräfte«
23.06.2023, 13:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bundestag verabschiedet Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und stärkt Aus- und Weiterbildung
Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Gesetzesvorhaben beschlossen, die zum einen die Aus- und Weiterbildung stärken und zum anderen die Einwanderung von qualifizierten Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland erleichtern sollen. Enthalten sind in dem Paket unter anderem eine Ausbildungsplatzgarantie für junge Menschen und eine weitere Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsförderung für Beschäftigte.
Dazu Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Zum ersten Mal hat Deutschland ein Einwanderungsgesetz, das sich klar zu einer gesteuerten Fachkräftezuwanderung bekennt und entsprechende Instrumente dafür schafft. Das ist eine gute und wichtige Nachricht. Und erkennt endlich die Lebensrealitäten an. Fortschritt braucht Fachkräfte und dafür müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, auch hier in Sachsen. Damit meine ich ausdrücklich auch die Unternehmen. Wir müssen die in Sachsen vorhandenen Potenziale noch besser heben. Ein zentraler Baustein ist die verstärkte Aus- und Weiterbildung, um den schnell wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Und auch diejenigen, die bisher noch keinen Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden haben, bekommen die Unterstützung die sie brauchen. Darüber hinaus brauchen wir auch mehr qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland und die ist jetzt leichter möglich. Ob allerdings die sehr hohen Verdienstgrenzen, welche im Gesetz stehen, zu einer Hürde für Zuwanderung in Sachsen werden können, müssen wir genau im Blick behalten und diese dann rechtzeitig im Gesetz korrigieren.«
Die neuen Regeln für die Einwanderung von Fachkräften sollen Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver machen. Dazu werden unter anderem die Einreisemöglichkeiten zur Arbeitsaufnahme ausgeweitet. Menschen, die noch nicht über eine in Deutschland oder im Ausland anerkannte Berufsausbildung verfügen, bekommen mit der Einführung der Chancenkarte die Möglichkeit, sich in Deutschland auf Arbeitssuche zu begeben oder in der Zeit die entsprechenden noch fehlenden Qualifikationen zu erwerben. Und wer bereits einen Arbeitsvertrag in Aussicht oder schon abgeschlossen hat, muss seinen Abschluss nicht mehr vorab in Deutschland formal anerkennen lassen – stattdessen kann die Fachkraft ab Tag eins in Deutschland arbeiten und bekommt ausreichend Zeit, benötigte Deutschkenntnisse zu vertiefen und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren einzuleiten.
»Damit fallen bisher bestehende praktische Eintrittshürden weg«, so Minister Dulig. »Das ist gut für den Wirtschaftsstandort Sachsen. Die geplanten Erleichterungen des Einwanderungsrechts schaffen erheblich verbesserte Möglichkeiten für die Zuwanderung beruflich qualifizierter Menschen. Das sind genau die Fach- und Arbeitskräfte, die in Sachsen dringend gesucht werden. Wir haben damit eine gute Ausgangsposition für alle sächsischen Unternehmen, die wollen. Viele Unternehmen in Sachsen haben sich bereits auf den Weg gemacht und erkannt, dass sie nur so ihre Zukunftsfähigkeit sichern können. Sie haben ausgesprochen motivierte und hervorragend qualifizierte Menschen gewinnen können oder selbst ausgebildet.«
Mit Blick auf die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen in Sachsen sagt Minister Dulig: »Die neuen Regelungen können nur wirken, wenn auf allen Ebenen genügend Personal, Ausstattung und auch der Wille da ist, es zu machen. Wir müssen außerdem als Freistaat dafür sorgen, dass die Erleichterungen im Einwanderungsrecht schnell und reibungslos in den Verwaltungsverfahren umgesetzt werden. Die gesamte Gesellschaft ist gefragt, wenn wir auf lange Sicht erfolgreich und international konkurrenzfähig sein wollen. Wir brauchen einen Kultur-und Mentalitätswandel hin zu einem Einwanderungsland für Fach- und Arbeitskräfte, das international konkurrenzfähig ist. Dies trifft jeden von uns, jedes Unternehmen, aber auch jede Behörde: Denn wir haben es mit Menschen zu tun, die zu uns kommen. Mit Menschen, die hier mit uns leben wollen, hier arbeiten, hier in Vereine gehen, Freunde finden möchten und deren Kinder hier ganz selbstverständlich aufwachsen werden.«
Hintergrund
Die Zahl der ausländischen Beschäftigten in Sachsen hat sich seit 2015 fast verdreifacht. Nach Angaben des statistischen Landesamtes verfügen 118 041 Beschäftigte über eine ausländische Staatsangehörigkeit, das sind 7,2 Prozent aller Beschäftigten (Stand 30. Juni 2022).
Bei den sächsischen Agenturen für Arbeit und den Jobcentern waren im Mai 2023 rund 39.500 freie Stellen gemeldet – 6.590 mehr als vor einem Jahr.