Energie- und Klimaschutzminister Günther: »Menschen sollen Energiewende aktiv mitgestalten und von ihr profitieren«

22.06.2023, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
Energie- und Klimaschutzminister Günther mit Photovoltaik-Modul (© Tom Schulze)

Energie- und Klimaschutzminister Günther mit Photovoltaik-Modul

Energie- und Klimaschutzminister Günther mit Photovoltaik-Modul (© Tom Schulze)

Energie- und Klimaschutzminister Günther mit Photovoltaik-Modul

Energie- und Klimaschutzminister Günther mit Photovoltaik-Modul

Sachsen startet Förderprogramm für Balkonkraftwerke

Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Günther hat am Donnerstag (22.6.) die Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023) unterzeichnet. Die Richtlinie umfasst zwei Programmteile. Zum einen werden Balkonkraftwerke von Privatpersonen mit 300 Euro gefördert. Zum anderen können Kommunen, Unternehmen, Quartiere, also Eigentümergemeinschaften, aber auch Privatpersonen, Vereine und weitere Gruppen Tilgungszuschüsse für Darlehen beantragen, mit denen Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speicher angeschafft werden sollen. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Bewilligungsstelle für beide Programmteile und Trägerin des Antragsverfahrens. Der Antragsstart für die Balkonkraftwerke ist für Ende August geplant, der Antragsstart für den zweiten Programmteil für den Frühherbst.

Energie- und Klimaschutzminister Günther: »Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn für die Energiewende in Sachsen. Wir wollen, dass viele Menschen an der Energiewende teilhaben, dass sie die Energiewende aktiv mitgestalten und von ihr profitieren. Genau das erreichen wir mit unserer Förderrichtlinie. Balkonkraftwerke rechnen sich und sind in der Summe ein echter Beitrag zur Energiewende. In jedem Fall sind sie ein Beitrag zum Klimaschutz. Viele Menschen sammeln durch die Balkonkraftwerke zum ersten Mal eigene Erfahrungen mit Photovoltaik, sehen die Chancen und wollen im nächsten Schritt eine große Anlage auf ihrem Dach. Und mit den Tilgungszuschüssen für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher wollen wir einen deutlichen Zubau von erneuerbaren Energien in Sachsen anstoßen.«

Gefördert werden Balkonkraftwerke, also steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung. Die Fördersumme beträgt einmalig 300 Euro. Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen und zwar an Mieterinnen und Mieter ebenso wie an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Der Antrag auf Förderung kann voraussichtlich ab Ende August bei der SAB gestellt werden. Vorgesehen ist ein schlankes, ausschließlich digitales Verfahren über das SAB-Förderportal.

Die SAB wird zudem ab Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Sächsischen Amtsblatt, voraussichtlich ab dem 6.7., auf ihrer Webseite www.sab.sachsen.de zu den wichtigsten Fragen rund um die Balkonkraftwerke und das Antragsverfahren informieren.

Im zweiten Programmteil der neuen Richtlinie fördert der Freistaat mit Tilgungszuschüssen Darlehen für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik (PV) oder Geothermie sowie entsprechende Speicher. Ziel ist es, so den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden zu erhöhen. Darüber hinaus soll mittels Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen die Nutzung erneuerbarer Energie aus eigenen Anlagen gesteigert werden. Die vorgesehenen Tilgungszuschüsse werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt und betragen für Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Stromspeicher in Kombination mit einer PV-Anlage betragen die Zuschüsse bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt wird pro Kalenderjahr ein Zuschuss von maximal 50.000 Euro gewährt. Die Details zu diesem Programmteil werden aktuell erarbeitet. Antragsstart für diesen Programmteil ist für den Frühherbst dieses Jahres geplant.

Die Förderrichtlinie umfasst insgesamt 21,5 Millionen Euro, 6,5 Millionen davon für den Programmteil Balkonkraftwerke. Das Geld stammt aus dem Klimafonds, den der Sächsische Landtag im Zuge des aktuellen Doppelhaushalts aufgestockt hatte.

Hinweis an die Vertreterinnen und Vertreter der Medien: Zum Start des SAB-Antragsverfahrens für die Balkonkraftwerke (voraussichtlich Ende August) ist ein presseöffentlicher Termin geplant. Über den Programmteil Tilgungszuschüsse wird ebenfalls presseöffentlich informiert, sobald die weiteren Details der Förderung erarbeitet sind.


zurück zum Seitenanfang