Weg frei für den Neubau eines Radweges in Hainichen

23.05.2023, 13:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für Verbindung zwischen Ortsteilen Gersdorf und Falkenau

Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Radweges zwischen den Hainichener Ortsteilen Gersdorf und Falkenau erlassen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, als Vorhabenträger über Baurecht.

»Gute Nachrichten für alle Radbegeisterten aus Hainichen und für die Radtouristen aus nah und fern: Die neue und moderne Radeltrasse wird das Radfahren zwischen der Kernstadt und den westlichen Ortsteilen komfortabler, sicherer und einfacher machen. Und nicht zuletzt wird ein wichtiger Baustein für einen durchgängigen Radweg zwischen den Städten Hainichen und Frankenberg gesetzt. Ich freue mich, dass damit wieder ein Stück mehr umwelt- und klimafreundliche Fortbewegung, die auch der Gesundheit nützt, möglich wird« ordnet die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar, das Vorhaben ein.

Der Radweg wird entlang der Südseite der Bundesstraße B 169 gebaut. Die Trennung von Bundesstraße und Radweg erfolgt mittels eines Grünstreifens. In der Ortslage Falkenau wird der Radweg wegen des knappen Platzes direkt an die Fahrbahn angebaut. Die Trennung von der Bundesstraße erfolgt dort durch einen farblich markierten Sicherheitsstreifen. Die Breite des Radweges beträgt 2,50 Meter, im Abschnitt mit Sicherheitsstreifen 3,25 Meter. Die Länge beträgt rund 1,5 Kilometer. Am Bauanfang in Gersdorf wird eine Querungshilfe gebaut.

Gegenwärtig müssen Radfahrer die Fahrbahn der B 169 nutzen, was zu Konflikten mit dem motorisierten Verkehr führt. Der neue Weg macht das Radeln deutlich sicherer und komfortabler. Zudem erhöht die Trennung der Verkehre die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße.

Mit dem neuen Radweg wird die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen sowie die kommunale Radverkehrskonzeption weiter umgesetzt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Hainichen ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
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