Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Ausnahmeregelung ermöglicht Haushaltsausgleich

03.05.2023, 14:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion gibt Doppelhaushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge inklusive vorgesehener Kreditaufnahmen unter Auflagen zum Vollzug frei

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 2. Mai 2023 den Doppelhaushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Die darin vorgesehenen Kreditaufnahmen konnten allerdings nur unter Auflagen genehmigt werden.

Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt 2023 ein Volumen von circa 403,8 Millionen Euro. Im Folgejahr sind es rund 413,8 Millionen Euro. 2023 sind durch den Landkreis Investitionen in Höhe von rund 36,8 Millionen Euro eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2024 sind es rund 38,6 Millionen Euro. Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Digitalisierung, Straßen- und Schulhausbau.

Der Haushaltsausgleich des Landkreises kann 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen erreicht werden, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise geschaffen wurde. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich jedoch deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.

In Summe gelingt es dem Landkreis im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund ist er gezwungen, Kredite in Höhe von 2,64 Millionen Euro (2023) und 2,24 Millionen Euro (2024) aufzunehmen.

Aufgrund dieser schwierigen Finanzlage hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge muss geeignete Maßnahmen prüfen und ergreifen, um das drohende Haushaltsdefizit abzuwenden und den Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum bis 2027 sicherzustellen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Inanspruchnahme von Finanzmitteln für nicht zwingend notwendige Ausgaben gesperrt werden kann.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage bleibt 2023 mit 33,9 Prozent auf gleichem Niveau wie in den Vorjahren. 2024 steigt er auf 34,9 Prozent an. Auch hier muss der Landkreis prüfen, inwieweit eine weitere Erhöhung der Kreisumlage künftig zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen kann. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Nicht zuletzt muss der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund der aktuellen Entwicklung seiner Finanzen im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen zum Stand der Auflagenerfüllung Stellung nehmen.


Kontakt

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