Gleichstellung im Erwerbsleben: Projekte können sich noch bis 30. April um Förderung bewerben

13.04.2023, 17:03 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Noch bis zum 30. April 2023 können Träger Projektanträge auf Basis der ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021 – 2027 einreichen. Themenschwerpunkte sind diesmal Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt sowie Projekte, die Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken.

Die vom Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) ins Leben gerufene Richtlinie unterstützt unter anderem Kontaktstellen »Frau und Beruf«, welche lebensphasenorientierte Unterstützung und Beratung für Frauen anbieten, die sich beruflich beteiligen, weiterentwickeln oder umorientieren wollen. Ebenso berücksichtigt sie Vorhaben, die auf die Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen abzielen. Die Frauen sollen bei der Erarbeitung von beruflichen Zielen oder dem Abbau von für die weibliche Zielgruppe typischen Hemmnissen unterstützt werden.

Gefördert werden zudem außerschulische Projektträger, die althergebrachte Rollenmodelle, die Chancen von bislang geschlechtsuntypischen Berufsfeldern und die Reflexion von Geschlechterrollen in den Blick nehmen. Auf diese Weise sollen sich jungen Menschen breitere individuelle Berufswahlspektren öffnen. Insbesondere gewerblich-technische Berufe, mathematisch-naturwissenschaftliche Berufe, Informationstechnologien, Unternehmensgründung, Ingenieurwissenschaften, Soziales, Gesundheit sowie Unterricht und Erziehung sollen in den Fokus genommen werden. Der Zielgruppe Schüler und Schülerinnen ab Klassenstufe 7 sollen Formate angeboten werden, bei denen sie einerseits die jeweiligen Berufsfelder erkunden und erproben sowie andererseits die dahinterstehende Überrepräsentanz eines Geschlechts hinterfragen können.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Bemühungen, mehr Mädchen und junge Frauen bei der Entscheidung für technische Studiengänge oder Ausbildungen im MINT-Bereich zu fördern. Die Lücke zwischen den Geschlechtern ist insbesondere in diesem Bereich noch deutlich spürbar. Hier müssen wir neue Perspektiven aufzeigen, unentdeckte Talente fördern und Vorbilder präsentieren, damit junge Frauen ihre Berufsmöglichkeiten künftig voll ausschöpfen. Nur so werden wir dazu beitragen, den Fachkräftemangel abzubauen, den Gender Pay Gap zu beseitigen und Altersarmut zu bekämpfen.«

Träger können Projekte und Vorhaben mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren beantragen. Zwischen 90 Prozent und 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernommen. Die Antragstellung ist über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Die Auswahl der Projekte trifft die SAB gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Gleichstellung und Europa.

Weitere Informationen zur Ausgestaltung der Förderung und zum Antragsprozess sind veröffentlicht unter www.gleichstellung.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-gleichstellung-im-erwerbsleben-2021-2027-4947.html


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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
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