UNESCO-Welterbe: Transnationaler Welterbeantrag »Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine« mit sächsischer Beteiligung eingereicht

01.02.2023, 12:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden/Herrnhut (1. Februar 2023) - Ministerpräsident Michael Kretschmer und Staatsminister Thomas Schmidt freuen sich, dass die Vereinigten Staaten von Amerika eine länderübergreifende Nominierung der »Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine« für die Welterbeliste eingereicht haben. Am 18. Januar 2023 wurde die Bewerbung zur Aufnahme in die Welterbeliste beim Welterbezentrum in Paris abgegeben.

Die Nominierung umfasst die historischen Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in Bethlehem (Pennsylvania/USA), Herrnhut (Sachsen/Deutschland) und Gracehill (Nordirland/Großbritannien). Es handelt sich um einen Antrag zur Erweiterung der bereits eingetragenen Welterbestätte Christiansfeld, einer Siedlung der Herrnhuter Brüdergemeine in Dänemark. Für diesen Erweiterungsantrag lag die Federführung bei den Vereinigten Staaten. Gemeinsam möchten die vier Herrnhuter Siedlungen das weltweite Phänomen der Herrnhuter Brüdergemeine (»Moravian Church«) repräsentieren.

Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Die Herrnhuter Brüdergemeine steht für Gemeinschaft, Glauben und Hoffnung ebenso wie für Weltoffenheit und Weltzugewandtheit. Es freut mich, dass die gemeinsame internationale Bewerbung zur Aufnahme bedeutender historischer Siedlungen in die Welterbeliste jetzt eingereicht wurde. Darunter ist mit Herrnhut und dem Schloss Berthelsdorf auch der Gründungsort in Sachsen. Der Freistaat hat die Bewerbung von Anfang an unterstützt. Der gemeinsame Antrag ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Welterbe. Mein Dank gilt allen, die sich mit Leidenschaft und Ausdauer für dieses wunderbare Projekt engagieren.«

»Diese ganz besondere Bewerbung zum Welterbe bringt eine weitere Facette des kulturellen Erbes und seiner baulichen Präsenz im Freistaat Sachsen zum Strahlen. Für Sachsen wären die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine die erste Welterbestätte, die in mehreren Staaten liegt, ohne eine gemeinsame Grenze zu haben. Ich freue mich über das länderübergreifende Engagement zum Erhalt unserer Kulturgüter«, so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung.

Die sächsische Stadt Herrnhut ist Gründungsort der Herrnhuter Brüdergemeine und Ausgangspunkt für die ersten Ansätze einer prototypischen Siedlung. Sie stellt ein Modell für die religiöse und gesellschaftliche Organisation des Ortes dar und spiegelt sich in der Raumplanung und Architektur von über 30 Siedlungen weltweit wider. Mit ihrem außergewöhnlichen Denkmalbestand repräsentieren Bethlehem und Gracehill bedeutende Siedlungen der Brüdergemeine in den USA und Großbritannien.

In Sachsen erfolgte die Antragsausarbeitung durch die Stadt Herrnhut in Zusammenarbeit mit der Herrnhuter Brüdergemeine, der Evangelischen Brüder-Unität, dem Freundeskreis Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf e. V. und weiteren Akteuren vor Ort. Das Landesamt für Denkmalpflege hat die fachliche Erarbeitung der Antragsunterlagen und die transnationale Zusammenarbeit unterstützt, das Staatsministerium für Regionalentwicklung als oberste Denkmalschutzbehörde die Bewerbungskosten mitfinanziert.

Auch Herrnhuts Bürgermeister Willem Riecke zeigte sich erfreut über den Meilenstein: »Die Übergabe der umfangreichen Antragsunterlagen bildet den erfolgreichen Abschluss der mehrjährigen Erarbeitung und eines intensiven Prozesses aller beteiligter Akteure. Ich bin dankbar für diesen internationalen Austausch und alle Unterstützung, die wir in diesem Zusammenhang erhalten haben. Nun sind wir alle gespannt, wie die Nominierung beurteilt wird und hoffen, dass 2024 eine Entscheidung durch die UNESCO getroffen wird.«

Auf internationaler Ebene wurde im September 2021 eine transnationale Arbeitsgruppe gegründet, um das Bewerbungsverfahren abzustimmen. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Länder Dänemark, Deutschland, der USA und Großbritannien, der Herrnhuter Brüdergemeinen und weiterer Interessengruppen zusammen.

Es handelt sich um die erste transnationale Nominierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Kulturerbe. Der Antrag wird nun nach Prüfung durch den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), der Welterbe evaluiert, dem UNESCO-Welterbekomitee vorgelegt. Das Komitee entscheidet voraussichtlich im Sommer 2024 über die Eintragung auf die Welterbeliste.

Hintergrund

Die Welterbeliste umfasst Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlicher universeller Bedeutung wie den Grand Canyon in Arizona, das Taj Mahal in Indien und die Galápagos-Inseln in Ecuador. Erste deutsche Welterbestätte war 1978 der Aachener Dom. Derzeit stehen 1.154 Stätten in 167 Ländern auf der Liste, darunter 51 Welterbestätten in Deutschland, zwei davon in Sachsen, die jeweils grenzüberschreitend sind (Muskauer Park/Park Mużakowski seit 2004 und die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří seit 2019). 24 Welterbestätten liegen in den USA, von denen zwei grenzüberschreitend mit Kanada sind. 

43 der weltweit eingetragenen Stätten sind »grenzüberschreitende« oder »transnationale« (mehrere Länder umfassende) Stätten. Zehn davon liegen in Deutschland.

Die Aufnahme einer Stätte in die Welterbeliste berührt nicht die Souveränität und Eigenverantwortung des UNESCO-Mitgliedsstaates oder die Verwaltung der Stätten, die weiterhin nur dem nationalen Recht unterliegen.  Nach der Welterbekonvention sind die Länder gehalten, die Welterbestätten in Bestand und Wertigkeit zu erhalten sowie Bildungsprogramme aufzulegen.

Die Siedlung der Herrnhuter Brüdergemeine im dänischen Christiansfeld wurde im Jahr 2015 in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Bereits bei der Einschreibung hatte der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) empfohlen, die Welterbestätte zukünftig um weitere Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine zu erweitern.

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ist im Freistaat Sachsen als oberste Denkmalschutzbehörde mit der Umsetzung der Welterbekonvention für das Kulturerbe befasst.


Kontakt

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