Rechtssicherheit und Unterstützung für Regionale Planungsverbände

20.12.2022, 21:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit dem heute (20. Dezember 2022) verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetz hat der Sächsische Landtag Rechtssicherheit für die Regionalen Planungsverbände geschaffen und für die erforderliche Finanzausstattung gesorgt. »Damit können die Verbände nun zügig mit der Ausweisung der zusätzlichen Windkraftflächen beginnen, die den Ländern vom Bund auferlegt wurden«, so Staatsminister Thomas Schmidt.

Der Bund gibt den Ländern mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vor, dass bestimmte Anteile der Landesfläche für die Errichtung von Windkraftanlagen gesichert werden müssen. In Sachsen sind dies nach den Vorgaben des Bundes zwei Prozent der Landesfläche.

Um die zusätzliche Aufgabe der Windkraftplanung zu unterstützen, erhält jeder der vier Regionalen Planungsverbände befristet bis 2027 350 000 Euro pro Jahr. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 sind dafür 2,8 Millionen Euro eingeplant. »Die Planungsverbände stehen mit der Ausweisung der erforderlichen Flächen vor einer großen Herausforderung. Sie müssen finanziell und personell in die Lage versetzt werden, die neue Planungsaufgabe bewältigen zu können. Ich freue mich und bin dankbar, dass der Haushaltsgesetzgeber die nötigen finanziellen Mittel für die erforderlichen Fachleute bzw. für Leistungen, die durch Dienstleister erbracht werden, zur Verfügung gestellt hat«, so Staatsminister Thomas Schmidt. Eine Evaluierung im Jahr 2026 soll überprüfen, ob auch über das Jahr 2027 hinaus eine zusätzliche Finanzierung erforderlich ist.

Außerdem hat der Sächsische Landtag mit dem Haushaltsbegleitgesetz eine Flexibilisierungsregelung im Landesplanungsrecht beschlossen, die bis Ende des Jahres 2027 gilt. Sie soll es anders als bisher erlauben, Windkraftanlagen auch außerhalb der als »Vorrang- und Eignungsgebiet" ausgewiesenen Flächen zu errichten oder zu repowern. »Mir ist es besonders wichtig, dass diese Ausnahme nur genutzt werden kann, wenn die jeweilige Gemeinde oder Stadt damit einverstanden ist und jedem einzelnen Bauvorhaben zustimmt. Der Ausbau der Windkraft kann nur mit der Akzeptanz der Bevölkerung gelingen. Das haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre deutlich gezeigt.«

Die Koalitionsfraktionen hatten in enger Abstimmung mit den zuständigen Staatsministerien die entsprechenden Vorschläge für die Umsetzung des WindBG in das Haushaltsverfahren eingebracht. Mit den nun schnell vorliegenden Regelungen gewinnen die Regionalen Planungsverbände Zeit, die Aufgaben fristgerecht umzusetzen.

Um die Planungsverbände auf die neue Rechtslage vorzubereiten, hat das Staatsministerium für Regionalentwicklung bereits Anfang Dezember mit externer Unterstützung die anstehenden Aufgaben auf einem Fachsymposium mit den Verbänden beraten. Weitere Details und rechtliche Aspekte sollen zudem im Januar erneut mit den Verbänden sowie mit der Landesdirektion Sachsen erörtert werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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