Agrarminister Günther: »Aktuelle Agrarförderung zur Gemeinwohlprämie weiterentwickeln«

25.11.2022, 14:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister tritt im Bundesrat für Gemeinwohlprämie ein

Mit zwei Beschlüssen hat der Bundesrat am Freitag (25.11.) den Weg für eine reformierte, ökologischer ausgerichtete Agrarförderung ab 2023 geebnet.

Aus diesem Anlass betonte Sachsens Agrar- und Umweltminister Wolfram Günther: »Heute beschließen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft. Das Prinzip ›Förderung nach Fläche‹ tritt in den Hintergrund. Dafür wird nun mehr als die Hälfte der Agrarfördermittel an Maßnahmen für Umwelt und Klima gebunden. Das ist ein Paradigmenwechsel in der Agrarpolitik, für den ich als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz 2021 eingetreten bin. Mit dem heutigen Beschluss setzen wir den Punkt unter den Einstieg in den Umstieg der Agrarförderung. Doch wir müssen das System jetzt weiterentwickeln.«

Es mangele derzeit an deutlichen Anreizen, um mit Leistungen für Umwelt und Gemeinwohl Geld verdienen zu können. Zudem sei die Agrarpolitik weit davon entfernt, einfach, modern und akzeptiert zu sein.

Günther setzte sich im Bundesrat dafür ein, die EU-Agrarförderung zu einer Gemeinwohlprämie zu entwickeln. »Wir brauchen ein einfaches System, mit dem öffentliches Geld zu hundert Prozent für öffentliche Leistungen ausgegeben wird. Landwirtinnen und Landwirte sollen mit Umweltleistungen Geld verdienen können – vom Blühstreifen bis zu Stoffkreisläufen auf dem Hof, die auch auf die regionale Wertschöpfung einzahlen. Ich trete ein für eine modular aufgebaute Gemeinwohlprämie, mit der Landwirtinnen und Landwirte freiwillige Leistungen erbringen, die zu ihrem Hof passen und rentabel für den Hof sind. Es gibt sehr große gesellschaftliche Erwartungen an eine veränderte Landwirtschaft. Die Gemeinwohlprämie würde die Landwirtinnen und Landwirte in die Lage versetzen, die Transformation zu gestalten und mehr zu Umwelt- und Klimaschutz, zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Tierschutz beizutragen.«

Für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 steht den Landwirtinnen und Landwirten ein Portfolio an Förderung zur Verfügung, welches zum einen die Krisenfestigkeit der Landwirtschaft stärken und zugleich den Umbau der Branche hin zu mehr Klima- und Artenschutz sowie zu regionaler Wertschöpfung voranbringen soll. Der Bundesrat hatte hierzu am Freitag eine Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung sowie eine Änderungsverordnung zur GAP-Konditionalitäten-Verordnung beschlossen. Beide legen die konkreten rechtlichen Grundlagen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Deutschland und somit der Agrarförderung.

Die Koalitionspartner auf Bundesebene haben vereinbart, zur Mitte der Legislaturperiode ein Konzept vorzulegen, wie die Direktzahlungen (1. Säule der Agrarförderung) durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen ersetzt werden können.

Günther nahm am Freitag am Bundesratsplenum teil. Seine Rede zu den GAP-Verordnungen und der Gemeinwohlprämie wurde zu Protokoll gegeben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
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