Bundesrat stimmt dem steuerlichen Inflationsausgleich zu – Sachsens Finanzminister Vorjohann: »Wichtiger Schritt für Steuerzahler«

25.11.2022, 10:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Heute hat der Bundesrat mit sächsischer Stimme dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt und damit auch eine Anpassung der Lohn- und Einkommensteuerlast an die Inflation gebilligt. Eine sächsische Familie mit zwei Kindern hat im kommenden Jahr dadurch im Schnitt rund 1.150 Euro mehr in der Tasche.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Gerade in Zeiten stark steigender Preise ist niemandem zu vermitteln, dass der Staat Profiteur der hohen Inflation sein soll. Seit Längerem spreche ich mich dafür aus, die kalte Progression anzugehen und die Lohn- und Einkommensteuer an die Inflationsentwicklung anzupassen. Die Inflationsgewinne des Staates müssen den Steuerpflichtigen zurückgegeben werden. Denn der Staat muss dafür sorgen, dass seine Bürger in Krisenzeiten finanziell handlungsfähig bleiben. Zusätzliche Belastungen durch höhere Steuern würden dieses Ziel konterkarieren. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um steigende Lebenshaltungskosten zu entschärfen. Für die sächsische Mittelschicht, also den Handwerker, die Krankenschwester oder den Ingenieur, bleibt damit im kommenden Jahr mehr Netto vom Brutto im Portemonnaie. Aber auch andere Steuerpflichtige wie Rentner profitieren von den beschlossenen Maßnahmen.«

Aufgrund von Inflation und entsprechenden Tarifabschlüssen steigen derzeit die Löhne und daher auch die Einkommen. Damit rutschen viele Bürger in höhere Steuersätze und müssen einen größeren Anteil ihres Gehalts an den Staat abführen. Das hat neben dem ohnehin schon bestehenden allgemeinen Kaufkraftverlust einen zusätzlichen Realeinkommensverlust durch eine nochmals höhere Lohn- und Einkommensteuer zur Folge. Dieser Effekt wird als »Kalte Progression« bezeichnet.

Um den inflationsbedingten Steuererhöhungen entgegen zu wirken, werden die Einkommensteuertarife der Jahre 2023 und 2024 angepasst. Darüber hinaus werden der Grundfreibetrag, also die Einkommensgrenze bis zu der keine Steuern gezahlt werden müssen, sowie der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angehoben. Für den sächsischen Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 bedeutet dies Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt einer halben Milliarde Euro. Die angepassten sächsischen Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2022, die die Grundlage des kommenden Haushalts bilden, berücksichtigen diese Mindereinnahmen bereits.

Ausgehend vom sächsischen Durchschnittsverdienst des Jahres 2020 in Höhe von 32.440 Euro brutto im Jahr würde infolge des Gesetzes ein Single ohne Kind im Jahr 2023 ca. 210 Euro weniger Steuern zahlen. Zusätzlich werden Familien ab dem Jahr 2023 durch das erhöhte Kindergeld oder den erhöhten Kinderfreibetrag entlastet. Dadurch hat eine sächsische Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittsverdienst von 64.880 Euro brutto im kommenden Jahr rund 1.150 Euro mehr zur Verfügung.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Die aktuelle inflationsgetriebene Entwicklung zeigt, dass die kalte Progression weiter beobachtet werden muss. Deshalb ist es notwendig, die Überprüfung des Einkommensteuertarifs künftig jährlich vorzunehmen.«

Das Inflationsausgleichsgesetz tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft.


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