Strukturwandel: Länder und Kommunen brauchen bei den Vorgaben des Bundes Verlässlichkeit und mehr Flexibilität

04.10.2022, 19:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Thomas Schmidt zum beschleunigten Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen

Zur heute von Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, sowie dem Unternehmen RWE getroffenen Vereinbarung zum beschleunigten Kohleausstieg im Rheinischen Revier sagt Sachsens Staatsminister für Regionalentwicklung:

»Im gleichen Zuge, wie der Bund die Beschleunigung des Kohleausstiegs beabsichtigt, müssen auch die Transformationsprozesse in den Kohleregionen beschleunigt, begleitet und vereinfacht werden. Kohleausstieg und Strukturentwicklung sind schließlich zwei Seiten einer Medaille. Wenn man mehr Tempo beim Kohleausstieg will, dann muss man auch mehr Tempo in die Umsetzung des Strukturwandels bekommen! Ich werte die heutige Bekanntgabe von Bundeswirtschaftsminister Habeck als positives Signal zur Gesprächsbereitschaft des Bundes für die Zusammenarbeit mit den Ländern.

Vor dem Hintergrund der Diskussion um den bereits auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung als Ziel verankerten vorgezogenen Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 sind wir bereits mit einem Bündel von Vorschlägen zur Beschleunigung der Strukturentwicklung an den Bund herangetreten. Hier geht es um wichtige Themen wie die deutliche Flexibilisierung und Erleichterung beim Vollzug des Investitionsgesetzes Kohleregionen, vor allem um eine flexiblere und praxistauglichere Ausgestaltung der starren Regelung zu den Förderperioden bei den Finanzhilfen. Wir wünschen uns hier eine Regelung, die einem Mittelverfall weitgehend vorbeugt und die Projektrealisierung und Abrechnung auch noch bis zu drei Jahre nach dem Ende der Förderperiode ermöglicht. Hier muss der Bund dringend nachbessern, damit die Mittel auch tatsächlich in vollem Umfang für den Wandel in den Regionen genutzt werden können.

Außerdem bedarf es auch der schnellstmöglichen Freigabe der Finanzhilfen für die weiteren Förderperioden durch den Bund. Derzeit ist die Freigabe der zweiten und dritten Förderperiode von einer Überprüfung des Fortschritts bei der Stilllegung von Kohlekraftwerken durch das Bundeswirtschaftsministerium abhängig. Sachsen erwartet, dass die Überprüfung frühzeitig im Jahr 2023 erfolgt oder die Finanzhilfen der zweiten Förderperiode unmittelbar ohne Überprüfung freigegeben werden.

Besonders bedeutsame Maßnahmen des Bundes, von denen wir eine hohe Strukturwirksamkeit für beide Reviere erwarten, sind Verkehrsinfrastrukturprojekte zur Anbindung der Kohleregionen an Dresden, Leipzig und Berlin. Auch hier erwartete ich vom Bund Zuverlässigkeit und Beschleunigung. Es geht mir aber ebenso darum, die Fördermöglichkeiten zu verbreitern, damit auch Unternehmen in den Kohleregionen künftig gezielt mit Mitteln des Bundes gefördert werden können.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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