»Eine fixe Quote ist eine fixe Idee«

08.09.2022, 17:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann zur Forderung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags nach einer Erhöhung der Kommunalzuweisungsquote

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) fordert höhere Kommunalzuweisungen vom Freistaat für die Kommunen. Dazu sagt Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann:

»Der Freistaat nimmt die Sorgen und Bedenken der kommunalen Ebene sehr ernst. Das haben wir in der Coronakrise unter Beweis gestellt. Die Kommunen wurden mit zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von rund 600 Millionen Euro unterstützt. Dafür musste der Freistaat Kredite aufnehmen. Damit konnten die befürchteten Einschnitte verhindert werden und die Kommunen konnten, anders als der Freistaat, sogar Schulden tilgen.

Der Vorstoß des SSG hinsichtlich einer festen Kommunalzuweisungsquote ist nicht der richtige Ansatz. Seit Jahren halten wir am bewährten Grundsatz fest, dass die kommunale Ebene mit etwa einem Drittel am Leistungsportfolio des Freistaates partizipiert, so auch 2023 und 2024. Dass der SSG jetzt bereits Energieausgleiche fordert, wo wir noch gar nicht wissen, was uns wie am Ende belastet, halte ich für bedenklich.

Der Hinweis auf die leicht sinkende Zuweisungsquote im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 entspricht zudem nicht der Wahrheit: Die Gesamtzuweisungsquote an die Kommunen sinkt zwar leicht. Aber insgesamt steigt die Finanzausgleichsmasse aufgrund der deutlich gestiegenen Steuereinnahmen. So erhält die kommunale Ebene in 2023 und 2024 rund 700 Millionen Euro mehr als im Jahr 2022. Sie kann also mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen. Dass der Landeshaushalt noch stärker in Bildung und Sicherheit investiert, erhöht die Ausgaben der Landesebene im Verhältnis zu den Kommunen. Dies geschieht aber offenkundig nicht zu Lasten der kommunalen Ebene.

Generell kann die Kommunalzuweisungsquote allenfalls eine Orientierung bieten. Eine fixe Quote konterkariert hingegen den bewährten Mechanismus des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes I im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Danach sollen sich die Gesamteinnahmen der Kommunen gleichmäßig zu der dem Freistaat zur Verfügung stehenden Finanzmasse entwickeln.«

Auch die Forderung nach zusätzlichen finanziellen Mitteln außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs lehnt Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann ab.

»Der Freistaat unterstützt die kommunale Ebene hier über Fachförderprogramme der einzelnen Ressorts unter erheblichem Mitteleinsatz. Dieser Mitteleinsatz wird im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt sogar noch ausgeweitet. So werden die Ausgaben für Bau und Erhaltung von Einrichtungen der Bildungsinfrastruktur, also für Schulen und Kindertageseinrichtungen, um 75 Prozent gesteigert gegenüber dem Doppelhaushalt 2021/2022. Auch die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/24 deutlich angehoben auf rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Darüber hinaus sieht der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/24 die Gründung eines ‚Kommunalen Sondervermögens‘ vor. Diesem sollen im Jahr 2024 rund 300 Millionen Euro zugeführt werden, die den Kommunen 2025 und 2026 zur Abfederung von wirtschaftlichen und finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zusätzlich zur Verfügung stehen.«


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