Sachsen fördert die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben

30.08.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie

Die »ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027« des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) tritt in Kraft: das wurde in der heutigen Sitzung des Kabinetts beschlossen. Die Förderrichtlinie rückt den Themenkomplex der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben in den Fokus. Gefördert werden verschiedene Vorhaben, die Frauen dabei unterstützen sollen, ihre Potentiale bei der Beteiligung am Erwerbsleben oder der unternehmerischen Tätigkeit noch besser auszuschöpfen. Das gilt vor allem für die Bereiche, in denen eine anhaltende geschlechtsbezogene Unterrepräsentation oder geschlechtsbezogene strukturelle Benachteiligung zu beobachten sind. Die Maßnahmen haben zum Ziel, Frauen gezielt anzusprechen und häufige Lebenslagen von Frauen zu berücksichtigen, ob mehrfache Unterbrechungen der Berufslaufbahn oder die Verantwortung als Alleinerziehende oder Pflegende. Für die Förderung stehen bis Jahresende 2027 insgesamt ca. 27 Mio. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes zur Verfügung.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Ich freue mich sehr, dass wir mit dem heutigen Beschluss die Lebenswirklichkeit von Frauen in der ESF Förderung noch stärker in den Blick nehmen und zielgerichtet Mittel zur Verfügung stellen können. Nur durch eine geschlechtssensible Förderung wird es uns gelingen, einen nennenswerten Beitrag zur Bekämpfung von Fachkräftemangel, Altersarmut und zum Abbau von Geschlechterrollenklischees zu leisten. In der letzten Förderperiode des Europäischen Sozialfonds sind in Sachsen etwas mehr als ein Drittel Frauen als Teilnehmende erreicht worden. Hierauf wollen wir mit diesen Maßnahmen aufbauen und die Beteiligung von Frauen im Erwerbsleben weiter ausbauen. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die Talente und Potentiale von Frauen, zum Beispiel als Gründerinnen oder als Fachkräfte in bisher »männertypischen« Berufen, noch stärker zum Tragen kommen.«

Die Fördergegenstände sehen zum einen die verstärkte Unterstützung von Selbstständigkeits- und Gründungsbestrebungen von Frauen vor. Neuesten Erhebungen zufolge gehen in Sachsen gerade einmal 28 % aller Neugründungen von Frauen aus (im Vergleich Gesamtdeutschland im Jahr 2020: 38 %), mit sinkender Tendenz.

Zum anderen wird das Ziel einer generellen Erhöhung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt verfolgt. Die gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung soll unterstützt werden, indem besonders Zielgruppen mit erschwerenden Rahmenbedingungen, Brüchen in ihren Erwerbsbiografien oder Vereinbarkeitsproblematiken in den Fokus gerückt werden. Beispielsweise überwiegt bei Frauen in Sachsen weiterhin die Teilzeitarbeit, was nicht ausschließlich auf den eigenen Wunsch der Frauen zurückgeht.

Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. In Sachsen liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei rund 30 %. Zwar liegt Sachsen damit über dem Bundesdurchschnitt. Jedoch sind Frauen vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen, im Erziehungsbereich sowie im Einzelhandel an der Spitze. Die Leitungsfunktionen bleiben also auf überschaubare, meist einkommensschwächere und eher geschlechterstereotype Bereiche beschränkt.

Schlussendlich soll die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben durch berufsorientierende Maßnahmen vorbereitet werden, die dem geschlechterstereotypen Berufs- und Studienwahlverhalten positiv entgegenwirken. Hierzu werden außerschulische Aktivitäten von Trägern gefördert, in denen diese jungen Menschen in der Phase der beruflichen Orientierung eine Erweiterung ihres Wissens, das Kennenlernen von Vorbildern, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in geschlechtsuntypischen Tätigkeits- bzw. Berufsfeldern ermöglichen sowie sie zu einer Reflexion von Geschlechterrollen anregen.

Eine Antragsstellung wird voraussichtlich für die unterschiedlichen Förderinstrumente ab Mitte Oktober 2022 über die Sächsische Aufbaubank möglich sein.

Mehr Informationen bezüglich der einzelnen Fördermöglichkeiten, der Ausgestaltung der Förderung und des Antragsprozesses werden ab Oktober 2022 auf der folgenden Seite veröffentlicht: www.sab.sachsen.de.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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