Günther: »Förderung von Stadtgrün und Lärmschutz für Artenvielfalt, Klimaanpassung und Lebensqualität«

20.07.2022, 13:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Neues Landesförderprogramm Stadtgrün und Lärmminderung

Sachsen fördert künftig den Schutz und die Entwicklung von biologischer Vielfalt in Städten. Hierzu gehören die Begrünung von Fassaden und Dächern und das Anlegen beziehungsweise die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen. Zudem fördert der Freistaat Investitionen und Konzepte zur Minderung von Straßenlärm. Mit der neuen Förderrichtlinie »Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung« stellt Sachsen in diesem Jahr Landesmittel zur Verfügung. In einem zweiten Schritt soll das Programm auf Basis von EU-Mitteln (EFRE) deutlich erweitert werden.

Sachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Mir ist wichtig, dass wir unsere Städte lebenswert und ökologisch entwickeln. Die Klimakrise und die Lärmbelastungen sind gerade hier stark zu spüren. Die steigende Hitze belastet Mensch und Natur und Lärm macht krank. Zugleich bieten Städte durchaus vielfältige Lebensräume und sind für den Erhalt vieler Arten zunehmend bedeutsam. Daher freue ich mich, dass wir hier weitere Schritte gehen und grüne Dächer, grüne Fassaden oder den Lärmschutz mit Landesmitteln fördern. Das hat breite positive Wirkungen. Wir verbinden Artenschutz, Klimaanpassung und Lärmschutz. Es soll jedoch nicht beim Landesprogramm bleiben. Denn wir wollen dieses um ein EU-finanziertes Programm ergänzen. Damit können wir dann auch größere Investitionen unterstützen. All das bedeutet mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger.«

Im Bereich Stadtgrün werden gefördert:

  • Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen
  • Anlage und Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen
  • Fassadenbegrünungen sowie extensive Dachbegrünungen

Anträge können ab dem 24. August 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank – SAB – gestellt werden. Antragsberechtigt im Bereich Stadtgrün sind gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften. Die Förderhöhe beträgt maximal 90 Prozent, wobei die Summe bei 25.000 Euro gedeckelt ist. Kommunen sollen in einem weiteren Schritt über ein zweites Programm mit EFRE-Mittel gefördert werden.

Im Bereich Lärmschutz werden gefördert:

  • bauliche und mit Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verbundene verkehrsorganisatorische Maßnahmen
  • nichtinvestive konzeptionelle Ansätze wie zum Beispiel Verkehrsleitkonzepte
  • passive Maßnahmen für Gebäude an hoch belasteten Kommunalstraßen beispielsweise im Rahmen kommunaler Schallschutzfensterprogramme

Antragsberechtigt im Bereich Lärmschutz sind Kommunen. Die Förderhöhe beträgt maximal 75 Prozent und maximal 200.000 Euro. Die Förderung des Lärmschutzes soll mit dem zweiten, EFRE-finanzierten Programm ebenfalls erweitert werden.

Informationen über die Förderung finden sich unter https://lsnq.de/StadtgruenLaerm sowie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB).


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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