Sachsen unterstützt Glasfaserausbau durch neue Förderrichtlinie

05.07.2022, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat heute der neuen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2022 (DiOS) zugestimmt. Zusammen mit der noch vor der Sommerpause im Sächsischen Landtag anstehenden Änderung des Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet kann der Freistaat den Glasfaserausbau damit weiter fördern.

Mit der neuen Richtlinie sind alle Anschlüsse förderfähig, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (Graue Flecken). Im bisherigen Förderprogramm (weiße Flecken) lag die sogenannte Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Heute ist ein guter Tag für Sachsen und besonders für den ländlichen Raum. Denn gerade hier hat der Glasfaserausbau noch am meisten Nachholbedarf. Die Novellierung der Richtlinie DiOS gibt uns die gesetzliche Grundlage dafür, den flächendeckenden Breitbandausbau weiter voranzubringen ohne die einzelnen Kommunen finanziell zu belasten. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits viel beim Ausbau des Breitbandnetzes geschafft. Wichtig ist aber, dass wir uns nicht darauf ausruhen und weitermachen. Den die Bedarfe für schnelle Internetanbindungen steigen in allen Bereichen des Lebens.«

Die Richtlinie übernimmt die bewährte Verfahrensweise der Vorgängerrichtlinie: Die Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in Grauen Flecken wird kofinanziert. Da der Bund die rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpft, sind keine landesspezifischen Vorgaben notwendig. Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung erfolgen allein durch den Bund. Damit wird Verwaltungsdoppelarbeit vermieden.

Mit der Landeskofinanzierung wird die Bundesförderung (Fördersatz 50-70 Prozent je nach kommunaler Wirtschaftskraft) auf 100 Prozent aufgestockt. Die Kommunen leisten dafür gemeinschaftlich einen Eigenbeitrag. Aus dem Finanzausgleichsgesetz, das Geld für die Kommunen bereitstellt, werden 10 Prozent in das Sondervermögen für die Breitbandförderung den »Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet« abgeführt. Mit diesem finanziellen Engagement dokumentiert die kommunale Familie, dass sie die Bedeutung der flächendeckenden Versorgung mit gigabitfähigen Infrastrukturen für die Weiterentwicklung des Freistaates Sachsen, gerade auch in ländlichen Räumen, anerkennt.

Wirtschaftsminister Dulig: »Wir kalkulieren für dieses Förderprogramm derzeit einen Betrag von rund 436,5 Millionen Euro zur Kofinazierung der Erschließung von über 120.000 Haushalten in Sachsen. Das ist eine große Summe, bedeutet aber auch einen großen Schritt nach vorne.«

Das Förderprogramm ist, wie die Bundesförderrichtlinie, auf das Jahr 2022 beschränkt.
Der Bund hat noch nicht abschließend entschieden, zu welchen Konditionen er die Förderung ab 2023 (neue Aufgreifschwelle dann 200 Mbit/s) fortsetzen wird.

Mit dem Abschluss aller jetzt möglichen Förderungen hat der Freistaat bereits ein Netz geschaffen, dass insbesondere auch die ländlichen Räume abdeckt, die aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werden können. Dafür wurden bereits jetzt rund 800 Millionen Euro vom Freistaat zur Kofinanzierung der Bundesförderung bereitgestellt. Die dann noch nicht ertüchtigen Anschlüsse liegen zum Großteil in dicht besiedelten städtischen Gebieten, wo mit einem Eigenausbau durch Telekommunikationsunternehmen gerechnet werden kann.

Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Der Landkreis darf demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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Telefax: +49 351 564 80680
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