Staatsregierung beschließt Rahmen für neuen Doppelhaushalt

15.06.2022, 16:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf seiner zweitägigen Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 in Radebeul hat sich das sächsische Kabinett nach intensiven Beratungen auf wesentliche Eckdaten zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 verständigt. Für die nächsten beiden Jahre stehen insgesamt mehr als 48,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Die Haushaltsklausur zum neuen Doppelhaushalt war von vielen langen Gesprächen und politischem Ringen gekennzeichnet. Am Ende hat sich die Staatsregierung auf zahlreiche Punkte und Maßnahmen verständigt, um den Freistaat in vielen Bereichen gemeinsam erfolgreich voranzubringen. Im Jahr 2024 wird das Volumen des sächsischen Staatshaushalts damit deutlich über 24 Milliarden Euro liegen. Die Steuerschätzung im Mai hatte uns dabei Marscherleichterung beschert – trotz großer Unsicherheiten, die dieser Prognose im aktuellen Umfeld innewohnen. In Summe beider Haushaltsjahre stehen rund 5,5 Milliarden Euro mehr als noch im Doppelhaushalt der Jahre 2021/2022 zur Verfügung. Wir steuern also auf einen neuen Rekordhaushalt zu.«

Der erste stellvertretende Ministerpräsident und Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wolfram Günther: »Der Regierungsentwurf erkennt die Größe der Umweltkrisen an. Er ist ein Anfang, was die Bewältigung lange liegen gelassener Aufgaben angeht. Dafür haben wir hart gerungen. Der Entwurf ist kein Befreiungsschlag. Wir gehen damit aber auch keinen Schritt zurück. Für die Herausforderungen unseres Rechtsstaats und die Digitalisierung der Justiz wäre mehr notwendig gewesen. Dennoch hat diese Einigung angesichts des schwierigen haushälterischen Rahmens einen Wert. Der Haushalt ist auch gestiegen, weil wir im Umfeld einer hohen Inflation agieren. Unsere Staatsbetriebe und nachgeordneten Behörden haben eine auskömmliche Finanzierung. Das war am Anfang der Verhandlungen alles andere als sicher. Für den Wald gibt es deutlich mehr, als im Entwurf des SMF stand. Das ist wichtig angesichts der historischen Waldschäden. Ebenso konnten wir die Finanzierung des Naturschutzes stärken. Und wir haben das strategische Wassermanagement gestärkt – eine dringende Aufgabe angesichts der kritischen Lage, in die unsere Wasserversorgung angesichts von Klimakrise, Dürren und Bergbaufolgen gerät.«

Der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschafts-, Arbeits- und Verkehrsminister Martin Dulig ergänzte: »Der Haushalt ist getragen von der Verantwortung für das soziale Miteinander, Wirtschaft zu stärken und gute Arbeit zu sichern. Wir werden mit großen Investitionen in solch innovativen Themen wie Wasserstoff und Mikroelektronik die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes sichern. Wir setzen ein klares Signal für nachhaltige Mobilität, indem wir den Nahverkehr weiter stärken. Das erfolgreiche Bildungsticket wird es auch weitergeben. Die soziale Infrastruktur, viele Vereine, Verbände und Ehrenamtlichen werden wir wie bisher weiterhin unterstützen. Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig moderne Krankenhäuser im gesamten Land sind. Mit Digitalisierung, Modernisierung und Umstrukturierung werden wir die Krankenhauslandschaft fit für die Zukunft machen. Mit diesem Haushalt werden wir weiterhin Vorsorge für die Pandemiebekämpfung treffen.«

Die beschlossenen Haushaltseckwerte der Jahre 2023/2024 sichern unter anderem alle gesetzlichen Leistungen sowie die erforderlichen Kofinanzierungsmittel für Bundesprogramme und die EU-Förderung im Freistaat Sachsen ab. Mit dem neuen Doppelhaushalt werden erstmals auch Schulden des im Jahr 2020 errichteten Corona-Bewältigungsfonds Sachsen in Höhe von zusammen fast 700 Millionen Euro getilgt. Außerdem erhalten alle Ressorts jeweils Haushaltsmittel, um im Rahmen ihrer Prioritätensetzung eigene Vorhaben zu finanzieren und politische Schwerpunkte umzusetzen. Diese Feinplanung wird in den kommenden vier Wochen erfolgen und mündet im Regierungsentwurf zum neuen Doppelhaushalt, der noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden soll. Im Anschluss wird dieser Entwurf mit allen Einzelplänen der Ressorts dem Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber zu den weiteren parlamentarischen Beratungen zugeleitet.

Finanzminister Hartmut Vorjohann weiter: »Finanzpolitisch sind die heute getroffenen Entscheidungen nicht nur positiv zu sehen. Um den neuen Doppelhaushalt zu finanzieren, werden die Rücklagen des Freistaates fast vollständig aufgebraucht. Damit bestehen die strukturellen Probleme im Staatshaushalt nicht nur weiter, sondern sie vergrößern sich. Außerdem soll zur Finanzierung des Doppelhaushalts die Grunderwerbsteuer angehoben werden. Das hätte ich lieber vermieden. Das Aufbrauchen von Reserven verbunden mit Steuererhöhungen scheinen mir ein riskanter Weg zu sein.«

Aus den Reserven des Freistaates, der sogenannten Haushaltsausgleichsrücklage, müssen insgesamt rund zwei Milliarden Euro entnommen werden, um die Jahre 2023 und 2024 in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen zu können. Entsprechend stehen diese Mittel nicht mehr zur allgemeinen Risikovorsorge zur Verfügung. Die Koalitionspartner haben sich zur Finanzierung des Doppelhaushaltes zudem darauf verständigt, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent und die Wasserentnahmeabgabe anzuheben.


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