Erste Auswertung zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen

13.05.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Im Rahmen der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß §20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben mit Stand 12. Mai elf der 13 sächsischen Gesundheitsämter eine erste Auswertung an das Sozialministerium übermittelt (Datenstand: 30.04.2022)

Demnach sind bisher 3.987 Meldungen von Einrichtungen und Unternehmen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht zählen, eingegangen. Dabei wurden 21.705 Personen gemeldet, die keinen oder keinen vollständigen Nachweis vorgelegt haben.

Auf die Landkreise und Kreisfreien Städte bezogen, meldeten die meisten Fälle die Stadt Dresden (4.863), gefolgt vom Landkreis Bautzen (3.498), der Stadt Chemnitz (3.010), sowie der Stadt Leipzig (2.507). Im Weiteren folgen der Landkreis Zwickau (2.342), der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (2.251), der Landkreis Meißen (1.500), der Vogtlandkreis (941), der Erzgebirgskreis (440), der Landkreis Leipzig (353). Die Meldung für den Landkreis Mittelsachsen ist noch nicht vollständig. Hier sind 532 Meldungen aus Einrichtungen eingegangen, die Anzahl der einzelnen Personen wird noch ermittelt. Aus den Landkreisen Görlitz und Nordsachsen sind bisher keine Meldungen erfolgt.

Von diesen 21.705 gemeldeten Personen, wurden bisher 10.860 Personen durch die Gesundheitsämter zum Vorlegen der Nachweise aufgefordert.

Keines der Gesundheitsämter hat bisher ein Betretungs- oder ein Tätigkeitsverbot gegenüber einer nachweissäumigen Person ausgesprochen. Auch ein Bußgeld gegen eine Person oder eine Einrichtung bzw. ein Unternehmen wurde bisher nicht verhängt.

Bei den angegebenen Zahlen ist zu beachten, dass diese einen aktuellen Bearbeitungsstand der Gesundheitsämter darstellen, der sich im Zuge der weiteren Bearbeitung ändert.

Weitere Informationen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.html


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Telefon: +49 351 564 55055
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