Agrarminister Günther: »Förderung landwirtschaftlicher Investitionen dient auch Umwelt- und Klimaschutz«

21.01.2022, 11:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderaufruf zur Investitionsförderung – Anträge bis 14. April 2022 einreichen

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat am Donnerstag (20.1) einen neuen Aufruf für den Bereich Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Betrieben (RL LIW/2014) gestartet. Zur Verfügung stehen insgesamt zwölf Millionen Euro.

Sachsens Agrarminister Wolfram Günther sieht in der Förderung auch einen Hebel für Umwelt und Klimaschutz. »Die Investitionsförderung hilft den Betrieben, wettbewerbsfähig zu sein und umweltgerecht zu wirtschaften. Wir wollen, dass weniger synthetische Pflanzenschutzmittel verwendet werden und dass die Nitratbelastung von Böden und Gewässern sinkt, wo sie zu hoch ist. Um entsprechend umweltgerecht und zugleich wirtschaftlich arbeiten zu können, braucht es neue Technologien und Präzisionsverfahren. Das unterstützen wir. Ich freue mich, dass wir entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellen können, um den Umbau in der Landwirtschaft voranzutreiben«, so der Minister.

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebssitz in Sachsen. Das Mindestvolumen für eine Antragsstellung liegt bei 20.000 Euro, die förderfähige Höchstsumme pro Betrieb wurde aufgrund der langen Übergangszeit, von drei auf fünf Millionen Euro angehoben. Der allgemeine Zuschuss beläuft sich auf 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzlich gibt es Förderaufschläge u. a. für:

– Maßnahmen im Garten- und Weinbau,
– Maßnahmen zur Erhöhung der Lagerkapazität von Gülle, Festmist etc.,
– Baumaßnahmen im benachteiligten Gebiet und
– für Vorhaben im Bereich EIP AGRI.

Gefördert werden beispielsweise umweltschonende und innovative Spezialtechnik, Investitionen in Gebäude und Anlagen, Technik der Innenwirtschaft und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in den Bereichen Nutztierhaltung, Pflanzliche Erzeugung und Verarbeitung und Vermarktung. Im Bereich Nutztierhaltung entfällt die Basisförderung, d. h. es werden ausschließlich Vorhaben im Bereich Premium gefördert.

Die bewilligende Stelle ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Weitere, ausführlichere Informationen zur Richtlinie und Antragsstellung finden sie auf folgender Website: https://lsnq.de/8L

Interessierte Betriebe sind dazu aufgerufen, Ihre Anträge fristgerecht bis zum 14.04.2022 bei der Bewilligungsstelle einzureichen (es zählt der Posteingang in der Bewilligungsstelle, daher ist die Dauer des Postwegs zu beachten).

Ansprechpartnerinnen in der Bewilligungsstelle des LfULG:
Frau Barbara Fischer, Frau Gudrun Krawczyk
Telefon: (0351) 8928-3800, (0351) 8928-3801
E-Mail: Barbara.Fischer@smekul.sachsen.de, Gudrun.Krawczyk@smekul.sachsen.de


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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