Bürgerinnen und Bürger in Sachsen entscheiden mit

18.01.2022, 13:35 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Richtlinie zur Förderung von Bürgerbeteiligung im Kabinett beschlossen

Mehr Bürgerbeteiligung im Freistaat. Das Sächsische Kabinett machte heute den Weg frei für die neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) zur Förderung von Bürgerbeteiligung. Damit wird die politische Teilhabe und das zivilgesellschaftliche Engagement der Sächsinnen und Sachsen dauerhaft gestärkt – ein im Koalitionsvertrag formulierter Auftrag und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer lebendigen Demokratie im Freistaat. Die Richtlinie greift zudem einen in der der Bürgerschaft weit verbreiteten Wunsch nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf: Laut den Zahlen des Sachsen-Monitors (2018) wünschen sich 78 Prozent der Befragten mehr Bürgerbeteiligung auf Ebene der Gemeinden und 66 Prozent auf Ebene der Landkreise.

Die Förderrichtlinie beinhaltet finanzielle Unterstützung insbesondere für Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beteiligungsformate planen und umsetzen möchten. Geld steht damit zur Verfügung unter anderem für Nachbarschaftsgespräche, Bürgerwerkstätten oder Zukunftskonferenzen, aber auch für die Entwicklung von Leitlinien oder Satzungen, die die politische Teilhabe innerhalb einer Kommune gestalten sollen. Insgesamt stehen für die Umsetzung der Richtlinie für das Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 1,26 Millionen EUR zur Verfügung.

Demokratieministerin Katja Meier: »Eine lebendige Demokratie braucht engagierte Demokratinnen und Demokraten, die mit der Politik und der Verwaltung im Dialog stehen. Beteiligungsprozesse sind gemeinsame Lernprozesse. Sie stärken die Gemeinschaft und fördern den gegenseitigen Respekt zwischen allen Beteiligten. Einem modernen Rechtsstaat, der die Stimme der Bürgerinnen und Bürger respektiert, stehen transparente politische Entscheidungsprozesse gut zu Gesicht. Mit den neuen Fördermöglichkeiten verschaffen wir eben dieser Stimme mehr Gehör. Die nun mögliche Unterstützung der Kommunen als Keimzellen der Demokratie beim Aufbau geeigneter Beteiligungsformate erachte ich für grundlegend wichtig.«

Ziel der Richtlinie ist es, die strukturellen und prozessualen Rahmenbedingungen vor allem auf kommunaler Ebene so zu stärken, dass Bürgerbeteiligung in Sachsen in größerer Breite ermöglicht und auch tatsächlich praktiziert wird. »Menschen sollen sich wirksamer in politische Willensbildungsprozesse einbringen können und sich wieder stärker mit ihrer Kommune, ihrer Region identifizieren«, erklärt Katja Meier. »Dadurch wollen wir die fachliche Qualität politischer Entscheidungen erhöhen und die Akzeptanz konkreter Entscheidungen in der Bevölkerung stärken.«

Unterstützt werden förderinteressierte Kommunen und Initiativen durch ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk, das im zweiten Quartal 2022 gegründet werden soll. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich unterstützen, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern, von Fördermittelberatung profitieren und das Thema Bürgerbeteiligung in der Öffentlichkeit sichtbarer machen. Explizit ausgeschlossen von der Förderung sind gesetzlich vorgeschriebene formelle Beteiligungsverfahren.

Für die Projektantragstellung soll es zwei Termine im Jahr geben. Die genauen Daten werden mit Veröffentlichung des ersten Förderaufrufs im Februar bekannt gegeben. Bei der Bewertung der eingegangenen Anträge wird das SMJusDEG von einem unabhängigen externen Fachbeirat unterstützt werden.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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