Agrar- und Umweltminister Günther: »Breite Förderung von Insektenschutz hilft Ökologie und Artenreichtum«

19.12.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Erstmals Auszahlungen nach Insektenschutz-Förderrichtlinie

Derzeit zahlt Sachsen an 226 Antragstellerinnen und Antragsteller insgesamt knapp 940.000 Euro für Insektenschutzmaßnahmen aus. Gefördert werden Maßnahmen auf etwa 1.260 Hektar. Damit unterstützt der Freistaat Landwirtschaftsbetriebe sowie andere Landbewirtschafterinnen und -bewirtschafter bei der Anlage von Blüh- beziehungsweise Brachestreifen auf Ackerrändern oder bei der insektenfreundlichen Mahd von Grünland.

Agrar- und Umweltminister Wolfram Günther betonte: »Wir haben das Förderprogramm Anfang des Jahres beschlossen und können nun eine erste positive Bilanz ziehen. Wir brauchen Insekten, wir brauchen Artenvielfalt in der Kulturlandschaft. Gleichzeitig sind gerade die Insektenbestände rapide dezimiert. Deshalb gilt es, Schmetterlinge, Bienen, Käfer und andere mitsamt ihren Lebensräumen zu schützen. Mit unserer Förderung ergänzen wir andere Programme und Aktivitäten zur Artenvielfalt. Sie schafft einen Anreiz und einen Ausgleich, wenn Landbewirtschafterinnen und -bewirtschafter mehrjährige Blühstreifen anlegen oder ihre Wiesen schonend mähen. Ich freue mich über die Resonanz. Letztlich brauchen wir Rahmenbedingungen, damit Landnutzer Teil eines ökologischen Ansatzes sein können.«

Die Förderung unterteilt sich entsprechend der Maßnahmen wie folgt:

  • mehrjährige Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker: rund 667 ha,
  • mehrjährige selbstbegrünende Brachestreifen am Feldrand auf dem Acker: rund 129 ha,
  • partielle Mahd auf Grünland: rund 463 ha.

Grundsätzlich gefördert werden auf dem Acker zum Schlag gehörende, über fünf Jahre ortsfeste Blüh- bzw. Brachestreifen am Schlagrand. Die Streifen müssen mindestens sechs Meter und dürfen maximal zwanzig Meter breit sein. Insbesondere müssen Überwinterungsstrukturen bestehen bleiben. Die Ansaatmischungen für die Blühstreifen werden vorgegeben.

Ebenfalls gefördert wird die partielle Mahd auf Grünland. Dabei ist besonders insektenschonende Technik vorgeschrieben. Gemäht werden darf zweimal jährlich mit einer längeren Nutzungspause. Zugleich müssen bei jeder Mahd Grünlandstreifen als Überlebensraum für die Insekten ungenutzt bleiben.

Mehrjährige Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker werden mit 909 Euro pro Hektar und Jahr, mehrjährige selbstbegrünende Brachestreifen am Feldrand mit 635 Euro pro Hektar und Jahr gefördert. Bei der partiellen Mahd auf dem Grünland beläuft sich die Unterstützung auf 702 Euro pro Hektar und Jahr.

Das sächsische Kabinett hat im Februar 2021 die neue Förderrichtlinie Insektenschutz- und Artenvielfalt (FRL ISA/2021) verabschiedet. Grundlage hierfür ist der Sonderrahmenplan »Insektenschutz in der Agrarlandschaft«. Er wurde seitens des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) eingerichtet. Die Bundesmittel werden durch Landesmittel kofinanziert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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